Hallo Sahnetorte09,
bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird Arbeitslosengeld I in der Regel als Hinzuverdienst angerechnet. Dies können Sie in ihrem Rentenbescheid in der Anlage "Rente und Hinzuverdienst" überprüfen. Wird Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst berücksichtigt, besteht kein Erstattungsanspruch der Arbeitsagentur für Arbeit. Sofern Sie keine weiteren Sozialleistungen im Nachzahlungszeitraum erhalten haben, steht Ihnen dann die Nachzahlung in voller Höhe zu.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung