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Experten-Antwort

Teilweise Erwebsminderungsrente und Alg1

von Sahnetorte0919.12.2020 | 09:42
114 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe rückwirkend zum 01.02.2020 eine teilerwerbsminderungsrente von 630€ Brutto bzw 563 netto bewilligt bekommen. In dieser Zeit bis Dato habe ich auch 1010€ alg1 bezogen. Im Bescheid steht, Nachzahlung von 6100€ wird vorläufig einbehalten wegen Prüfung, ob noch andere Leistungsträger Anspruch haben. Wie wird das berechnet. Habe gelesen, das bei teilerwerbsminderungsrente das alg 1 als hinzuverdienst zählt. Ich darf laut rentenbescheid 25000€ hinzuverdienen. Mit wieviel Geld kann ich rechnen als restliche Nachzahlung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sahnetorte09,

bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird Arbeitslosengeld I in der Regel als Hinzuverdienst angerechnet. Dies können Sie in ihrem Rentenbescheid in der Anlage "Rente und Hinzuverdienst" überprüfen. Wird Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst berücksichtigt, besteht kein Erstattungsanspruch der Arbeitsagentur für Arbeit. Sofern Sie keine weiteren Sozialleistungen im Nachzahlungszeitraum erhalten haben, steht Ihnen dann die Nachzahlung in voller Höhe zu.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Sahnetorte09am 21.12.2020 | 19:58
Das heißt, wenn ich es richtig verstanden habe, von der Nachzahlung der Rentenversicherung ( 6100€) wird Nichts rückwirkend vom Arbeitsamt zurück verlangt?
W°lfgangam 21.12.2020 | 20:19
Hallo Sahnetorte09, ...so ist es. Eine Verrechnung mit ALG/mit dem 'Arbeitsamt', erfolgt nur bei voller EM-Rente. Da Sie noch ein Leistungsvermögen im Rahmen einer 'Teilzeitbeschäftigung' haben + das gegenüber dem 'Arbeitsamt' einbringen/will weiter vermittelt werden, steht Ihnen auch rückwirkend + für die Zukunft, das ALG zusätzlich zu. Gruß w.
Sahnetorte09am 23.12.2020 | 19:16
Vielen Dank für ihre Mühe. Ich war etwas verunsichert. Ich werde berichten, wenn ich mehr weiß. Ich wünsche Ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest und nochmals Danke für diese tolle Website. Ganz liebe Grüße
Sahnetorte09am 23.12.2020 | 18:42
Hab jetzt bei mir in einem Schreiben vom Arbeitsamt gelesen,: wenn Ihnen der Rentenversicherungsträger rückwirkend Übergangsgeld oder Rente bewilligt, muss er mir die für die gleiche Zeit gezahlten Leistungen erstatten Paragraph 145 Abs. 3 SGB drei in Verbindung mit Paragraph 103 des zehnten Buches Sozialgesetzbuch SGB X. Ist das dann doch anders in meinem Fall ????
Siehe hieram 23.12.2020 | 18:52
Zitat von Sahnetorte09 anzeigenausblenden
Der Experte schrieb Ihnen "bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird Arbeitslosengeld I in der Regel als Hinzuverdienst angerechnet. Dies können Sie in ihrem Rentenbescheid in der Anlage "Rente und Hinzuverdienst" überprüfen". Also gucken Sie doch bitte einfach mal in Ihren Bescheid. Und lesen außerdem nochmals den Beitrag von @W°lfgang, der darauf hinweist, dass ein Erstattungsanspruch bei VOLLER EM-Rente besteht, nicht aber bei einer Teil-EM-Rente. Und dies dann eben erst Recht nicht, wenn das ALG auch gleichzeitig als Hinzuverdienst bei der EM-Rente berücksichtigt wird (auch falls es nicht zu einer Rentenkürzung dadurch kommt). Schöne Feiertage und alles Gute!
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