Der verschlossene Teilzeitarbeitsmarkt ist in den Neuen Bundesländern ein echtes Thema. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung geht man davon aus, dass es in den Alten Bundesländern kein Thema sei, hier in einigen Einzelfällen dennoch der Arbeitsmarkt eine Rolle spielen kann. Für diese Fälle gibt es von der Agentur eine Bestätigung, dass für die betreffende Person von einem verschlossenen Teilzarbeitsmarkt ausgegangen wird.