Hallo Willi,
die Angaben zu Ihrem Leistungsvermögen im Entlassungsbericht nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation bedeuten nicht automatisch, dass tatsächlich eine Erwerbsminderung vorliegt, die zu einem Rentenanspruch führt. Der Rentenversicherungsträger trifft eine eigenständige Entscheidung über Ihr Leistungsvermögen. Gegebenenalls werden noch weitere Befundunterlagen oder Gutachten angefordert.
Nach Ihren Angaben ist davon auszugehen, dass Sie sich schon im Widerspruchsverfahren gegen eine Rentenablehnung befinden. Wie von Rosanna empfohlen, sollten Sie zur Begründung Ihres Widerspruches aktuelle medizinische Unterlagen vorlegen.