Ok, dann musst du den arbeitgeberanteil auch tragen. Trotzdem gibt das fuer mich nicht den angegebenen batrag.
Ich kann ja nicht riechen, dass du selbstaendig bist
Ok, dann musst du den arbeitgeberanteil auch tragen. Trotzdem gibt das fuer mich nicht den angegebenen batrag.
Ich kann ja nicht riechen, dass du selbstaendig bist
Ja, ungefähr ist die Hälfte won dem, was ich im Jahr verdiene. Günstiger wäre für mich ein Minijob zu haben, dann würde ich mehr verdienen und in der FamilienKV zu bleiben. Aber ich bekomme nur kurze Aufträge auf Honorarbasis.
Aber was mit geholfen hat, ist was SIe geschrieben haben : "dann musst du den arbeitgeberanteil auch tragen".
damit kann ich mehr anfangen und mich informieren. Ich wurde "gezwungen" freiwillig als Mitglied der KK zu werden nur mit der Begründung, ich verdiene über 5000 euro.
Danke für die Hilfe.
Es hört sich für mich so an, als ob es da noch einige Unsicherheiten gibt bezgl. Beitragstragung, KV, RV, Hinzuverdienst zur Rente usw.
Suchen Sie mit Ihrem Mann doch mal eine Beratungsstelle der Rentenversicherung auf, damit diese Dinge in ihrer Komplexität beleuchtet werden können und vielleicht ergeben sich für Sie noch Möglichkeiten, einigermaßen über die Runden zu kommen.
Hallo Mary,
ich schließe mich dem Rat von Feli an: bevor Sie irgendwelche weitreichenden Entscheidungen treffen, lassen Sie sich zunächst in einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen oder auch beim örtlichen Versicherungsamt beraten.
So wie Sie schreiben, wird derzeit die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht ausgezahlt, weil Ihr Mann sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschritten hat. Sobald Ihr Mann seinen Hinzuverdienst verringert, z.B. weil er die Stundenzahl reduziert, wird geprüft, inwieweit die Rente ab diesem Zeitpunkt in der festgestellten Höhe wieder gezahlt werden kann. Sobald Ihr Mann nur noch bis zu 450 Euro verdienen wird, erhält er die Rente wieder in voller Höhe (also 408,-Euro)
Egal, ob eine Rente schon jetzt ausgezahlt wird oder nicht, wird der jeweilige Betrag später nicht von einem möglichen Altersrentenanspruch abgezogen.
Bei Teil-EM-Renten sind die individuellen Hinzuverdienstgrenzen meistens viel höher, was man leicht dem Rentenbescheid entnehmen kann.
@HotRod + Schwartzzzz
Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wie sich jemand über die niedrige Rentenhöhe aufregt, wenn er wenig in die RV einbezahlt hat.
Da kann auch kein Politiker was dafür.
Leider ist die Bereitschaft der meisten Selbständigen, ausreichend für das Alter vorzusorgen, nicht gerade sehr hoch. Wenn in eine LV mtl. 50,- EUR eingezahlt werden, kommen bei Auszahlung nach 12 Jahren auch keine 500.000 EUR raus. Ich kenne einige Selbständige, die ließen es sich während ihrer Tätigkeit äußerst gut gehen und jammerten später, wenn ihre Rente nicht hoch war oder sie gar keinen Anspruch auf eine EM-Rente hatten.
Helfen Sie uns, ihre-vorsorge.de für Sie zu verbessern!
An Umfrage teilnehmen