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Teilweise Erwerbsminderung

von niederrhein4620.11.2009 | 13:53
951 Ansichten
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, habe heute Bescheid von der Rentenversicherung bekommen.Mir steht eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung zu. Die DRV zahlt aber keine Rente,weil die Berechnung meines Arbeitgebers noch auf die volle Stundenzahl beruhte und ich die Stundenzahl reduzieren möchte.Zur Zeit noch krankgeschrieben. Auf der Anlage 19 des Rentenbescheides steht, das der Hinzuverdienst bis 2520 Euro beträgt. Wenn ich jetz die Stundenzahl reduziere,so das ich mit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nicht über 2500 Euro verdiene, würde ich dann die teilweise Erwerbsminderung bekommen? Dank für Antworten Gruss vom Niederrhein

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.11.2009 | 15:02

Bei der Feststellung der Rentenhöhe sind bestimmte Einkünfte zu berücksichtigen. Vermutlich geht der Rentenversicherungsträger zunächst davon aus, dass Sie in Ihrem alten Beruf im selben Umfang weiterarbeiten. Wenn Sie die Arbeitszeit reduzieren und mit Ihrem Hinzuverdienst bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten, wird aus diesem Anspruch dem Grunde nach auch ein Zahlungsanspruch.

Bitte lesen Sie in Ihrem Bescheid nach, wie hoch Ihre individuell errechneten Hinzuverdienstgrenzen sind. Dann können Sie mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, wie viel Sie hinzuverdienen können und wollen, um den Rentenzahlbetrag vielleicht sogar in voller Höhe zu bekommen.

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