Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBei der Feststellung der Rentenhöhe sind bestimmte Einkünfte zu berücksichtigen. Vermutlich geht der Rentenversicherungsträger zunächst davon aus, dass Sie in Ihrem alten Beruf im selben Umfang weiterarbeiten. Wenn Sie die Arbeitszeit reduzieren und mit Ihrem Hinzuverdienst bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten, wird aus diesem Anspruch dem Grunde nach auch ein Zahlungsanspruch.
Bitte lesen Sie in Ihrem Bescheid nach, wie hoch Ihre individuell errechneten Hinzuverdienstgrenzen sind. Dann können Sie mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, wie viel Sie hinzuverdienen können und wollen, um den Rentenzahlbetrag vielleicht sogar in voller Höhe zu bekommen.
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