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Teilweise Erwerbsminderung

von niederrhein4619.04.2010 | 09:52
1417 Ansichten
7 Antworten

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Guten Morgen, ich beziehe eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente. Bin Jahrgang 1958 und habe eine Teilzeitbeschäftigung von 24 Stunden in der Woche. Erhöht sich die zukünftige Rente durch die Rentenbeiträge der 24 Stunden oder sind die Beiträge schon mit eingerechnet? Möchte mit 61 Jahren aufhören zu arbeiten (GDB 80 unbefristet). Dank für Antworten..

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo niederrhein46,

diese Frage lässt sich pauschal so leider nicht beantworten. Grundsätzlich erhöhen die zusätzlichen Beiträge eine nachfolgende Rente. In der Erwerbsminderungsrente sind aber auch Zurechnungszeiten (für die Zeit vom Leistungsfall bis zum 60. Lj.) enthalten. Erreichen die Entgeltpunkte für die Teilzeitbeschäftigung nicht den Wert der Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit im selben Zeitraum, erhöhen sie insoweit auch nicht die zukünftige Rente. Die zusätzlichen Beiträge können also theoretisch die Rente erhöhen oder auch nicht. Eine klarere Aussage hierzu kann am Ehesten in einer individuellen Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger getroffen werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Schock,

hier kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen und eine Klärung herbeizuführen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo JUMP,

das ist von Einzelfall zu Einzelfall völlig unterschiedlich. Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich hier keinerlei Angaben zur Verfahrensdauer machen kann.

4 Antworten

Schockam 19.04.2010 | 10:44
Ich hatte meinen Anwalt für das Widerspruchsverfahren eingeschaltet. Dieser bat um Akteneinsicht und hat mir nun mitgeteilt, dass der begutachtende Arzt der Rentenversicherung bei mir "Schizophrenie hat sich nunmehr demaskiert" festgestellt hat. Ich bin geschockt, da diese Diagnose bisher nirgends gestellt wurde. Wie soll ich mich verhalten?
Forentrollam 19.04.2010 | 10:56
Bitte kein Fakes mehr. So ein Zufall, das ausgerechnet jetzt so ein Beitrag kommt.
JUMPam 20.04.2010 | 12:52
wie lange dauert die bearbeitung von wiederspruch auf Sucht-Rehabilitation?
Tschackaam 20.04.2010 | 13:18
Hallo JUMP, das kann man pauschal nicht sagen. Ist Einzelfallabhängig. Warum wurde abgelehnt? Fehlende Unterlagen? Fehlende Mitwirkung? Versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt? Rehafähigkeit gegeben? etcpp. MfG Tschacka
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