Hallo niederrhein46,
diese Frage lässt sich pauschal so leider nicht beantworten. Grundsätzlich erhöhen die zusätzlichen Beiträge eine nachfolgende Rente. In der Erwerbsminderungsrente sind aber auch Zurechnungszeiten (für die Zeit vom Leistungsfall bis zum 60. Lj.) enthalten. Erreichen die Entgeltpunkte für die Teilzeitbeschäftigung nicht den Wert der Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit im selben Zeitraum, erhöhen sie insoweit auch nicht die zukünftige Rente. Die zusätzlichen Beiträge können also theoretisch die Rente erhöhen oder auch nicht. Eine klarere Aussage hierzu kann am Ehesten in einer individuellen Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger getroffen werden.