Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

teilweise Erwerbsminderung

von Michaela08.02.2011 | 20:02
2958 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich heisse Michaela, bin 55 Jahre alt und in Vollzeit berufstätig. Heute hat mir mein behandelnder Hausarzt geraten einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung zu stellen, da ich wegen mehrere Erkrankungen mein volles Arbeitspensum nicht mehr schaffe. Bevor ich mich mit diesem Thema auseinandersetze hätte ich dazu einige Fragen. Kann ich explizit einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung stellen? Falls mir eine teilw. Erwerbsminderung bewilligt würde was stände in dem Rentenbescheid? Würde drinstehen zuwieviel Prozent ich erwerbsgemindert bin? Würde drinstehen wieviele Stunden ich arbeiten darf und würde drinstehen wieviel ich hinzuverdienen darf? Es wäre nett, wenn meine Fragen beantwortet würden und bedanke mich schon mal im voraus. Michaela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela,

bezüglich der Einstufung der Erwerbsminderung haben Sie ja schon die richtigen Informationen von Tom und -_- erhalten.

Der Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung ist im § 96a SGB VI geregelt.

Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung werden die Hinzuverdienstgrenzen individuell errechnet und sind abhängig von Ihrem rentenversicherungspflichtigen Verdienst in den drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt die monatliche Hinzuverdienstgrenze 400 EUR (brutto). Die Hinzuverdienstgrenzen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in anteiliger Höhe werden ebenfalls individuell errechnet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Tomam 08.02.2011 | 20:44
Hallo Michaela ! Man kann nur generell einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) stellen. Der zuständige Rentenversicherungsträger entscheidet dann, ob diese dann genehmigt wird, und wenn ja, in welcher Variante. Neben Stellungnahmen der behandelnden Ärzte sind unter Umständen auch Gutachten nötig. Wenn das festgestellte Restleistungsvermögen von 0 bis unter 3 Arbeitsstunden täglich reicht, erhält man eine volle EM-Rente. Liegt das Restleistungsvermögen zwischen 3 und unter 6 Stunden, eine halbe EM-Rente. Details gehen auch aus dem entsprechenden Rentenbescheid hervor.
michaelaam 08.02.2011 | 23:05
Vielen Dank für die Antworten. Das heißt also ich habe keinen Einfluß ob volle oder teilweise Erwerbsminderung. Meine Rente zum jetzigen Zeitpunkt würde montlich 1000.- Euro betragen. Bei einer halben Rente würde ich dann 500,-Euro erhalten. Wieviel darf ich dann hinzuverdienen?
-_-am 08.02.2011 | 23:36
:P Sie können nur Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Der zeitliche Umfang des verbliebenen Leistungsvermögens bestimmt, ob eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung zu gewähren ist. Lesen Sie dazu die Broschüren der Deutschen Rentenversicherung! http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… und http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__43.html Die Hinzuverdienstmöglichkeiten ersehen Sie aus § 96a SGB 6. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__96a.html
michaelaam 11.02.2011 | 15:05
Ich möchte mich für die Antworten bedanken. Jetzt hab ich zumindest schon mal einen Überblick gewonnen. Noch eine letzte Frage? Gesetzt dem Fall mir wird tatsächliche eine teilweise Erwerbsminderung bewilligt, kann ich dann selbst entscheiden ob ich 3, 4 oder 5 Stunden arbeite oder wird mir von der Rentenversicherung vorgeschrieben ob ich jetzt speziell eine bestimmte Stundenzahl machen kann.
floham 11.02.2011 | 19:45
Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze steht dann im Rentenbescheid. Bei einer teilweisen EM-Rente ist man 3 bis unter 6 Std. arbeitsfähig. Welche tägl. Stundenzahl im Verhältnis zu ihrem Verdienst stehen, müssen sie sich dann später von ihrer Personalstelle errechnen lassen.
Opa Joam 08.02.2011 | 20:50
Die Erwerbsminderung wird nicht in Prozent angegeben sondern als GdB,dieser wird vom Versorgungsamt festgestellt und nicht von der DRV.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026