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Experten-Antwort

teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

von Rainer Dietze23.03.2013 | 23:49
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7 Antworten

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Habe teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach §240 (SGB) VI, §102 Abs.2 i.v.m, §101 Abs.1(SGB) VI - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit ab 01.07.2011 bis 30.06.2014 01.07.2010 – 28.12.2011 Krankgeschrieben, ausgesteuert 28.12.2012 Aufhebungsvertrag 29.12.2010 – 12.03.2012 Resturlaub 13.03.2012 – 31.05.2012 ALG 1 01.06.2012 – 31.12.2012 Maßnahme Renteversicherung 01.01.2013 – 11.01.2014 ALG 1 12.01.2014 ALGII Frage: Was kommt da auf mich zu und was kann ich finanziell erwarten? Wie muß ich mich weiter versichern, Kranken-Rentenversicherung und was habe ich zu beachten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.03.2013 | 13:02

Hallo Rainer Dietze,

nach Ihren Ausführungen beziehen Sie derzeit Arbeitslosengeld I, welches im Rahmen von § 96a Sozialgesetzbuch VI auf Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anzurechnen ist.

Ab dem 12.01.2014 wird nur noch dann Arbeitslosengeld II erbracht, wenn Sie bedürftig sind. Die von Ihnen bezogene Rente ist vorrangig zu berücksichtigen.

Bezüglich des weiteren Krankenversicherungsschutzes, wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse.

6 Antworten

Kimam 24.03.2013 | 00:37
Zur Krankenversicherung: Antrag haben Sie sicher mit dem Rentenantrag bekommen. Ob Sie gesetzlich oder freiwillig versichert werden, hängt davon ab, ob Sie immer oder ganz überwiegend in der gesetzlichen Krankenversicherung waren (wenn teilweise privat versichert, nach 9/10-Regelung googeln!).
Pedroam 24.03.2013 | 09:18
Auf jeden Fall müssen Sie wieter arbeiten, denn mit dieser Rentenart sind ja ja auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll einsetzbar.
Fritzam 24.03.2013 | 10:08
Hallo Algemeiner Arbeitsmarkt, das ich nicht Lache sie bekommen die BU weil sie Berufsschutz haben, da sind gewisse TÄTIGKEITEN auch VOLL ausgeschlossen die die über ihre Kräfte gehen sowieso! UND LASSEN SIE SICH NICHT VON DIESEN VERKAPTEN DRV LEUTEN SO TIEF RUNTER ZIEHEN. Z.B ihre alte Tätigkeit und alles andere zumutbar verweisbares ist auch VOLL AUSGESCHLOSSEN!
Jochenam 24.03.2013 | 11:50
Hallo Wir Wissen ja auch nicht was der R.Dietze an Bu Bekommt vielleicht Reicht das ja auch. Und R . Dietze machen sie nur das, und so viel wie sie meinen was geht. Ich, wir wollen das sie Lange ihre Bu Bekommen. PS. Verlängerung früh genug Beantragen. Also Durchschnitlich sind das so 500,00€ Plus 450,00€ Leichte Tätigkeit. Sie dürften so Etwa 126,00 Stunden Arbeiten. AAAAAAAAAAAAAAAber immer schön unter 6,0 Stunden am Tag 23x5,5= 126,00 ich würde bis zur Verlängerung nur einen 450,00€ Job machen, und zwar gggggggggganz leichte tätigkeit weil erstmal testen was geht ich war am Anfang zu gierig und habe nach 2 Wochen einen Rückfall erlitten. (der Dritte vorfall) Danach war schluss jetzt sitze ich im Rolli und bekomme auch nur BU weil ich könnte auch am Algemeinen. MfG Jochen
Rainer Dietzeam 25.03.2013 | 18:47
Danke für die Antwort
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