Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Rainer Dietze,
nach Ihren Ausführungen beziehen Sie derzeit Arbeitslosengeld I, welches im Rahmen von § 96a Sozialgesetzbuch VI auf Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anzurechnen ist.
Ab dem 12.01.2014 wird nur noch dann Arbeitslosengeld II erbracht, wenn Sie bedürftig sind. Die von Ihnen bezogene Rente ist vorrangig zu berücksichtigen.
Bezüglich des weiteren Krankenversicherungsschutzes, wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.