Hallo,
bei voller Berufsunfähigkeit wurde mir teilweise Erwerbsminderung zugestanden mit dem Zusatz, eine Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben zu können. Gibt es dafür eine gesetzl. Grundlage?
Gabi60a
Ja, wenn Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.
Diese Rentenart heißt "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" und ist in § 240 SGB VI normiert, dort findet sich auch die Definition des Begriffs "berufsunfähig".
Sie dürfen auch mehr als 6 Stunden täglich arbeiten bzw. dazuverdienen.
Diese Regelung war als Vertrauensschutz für diejenigen Versicherten gedacht, die bei Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente schon definitiv zu alt für eine entsprechende private Berufsunfähigkeitsversicherung waren.
Folglich ist inzwischen die private Berufsunfähigkeitsversicherung für jüngere qualifizierte Arbeitnehmer die mit Abstand wichtigste private Versicherung geworden.
Danke, Bernhard!
Bei dieser Rente beziehe ich aber Leistungen nach SGB II, d.h. man könne mich voll für irgendwelche Tätigkeiten oder 6-Euro-Jobs vermitteln. Das sehe ich wohl richtig, oder?
Gabi 60a
da hätten Sie doch wohl auch nichts dagegen, wenn es gelänge eine leichte Arbeit zu finden - oder?
Dass dann natürlich die SGB II Leistung gekürzt wird oder wegfällt, dürfte Sie nicht stören, da Sie ja den Arbeitsverdienst haben.
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie nur dem zuletzt ausgeübten Beruf gesundheitlich nicht mehr gewachsen sind. Andere Berufe (klassischer Fall Pförtner) können Sie durchaus mindestens 6 Stunden ausüben. Dem sog. allgemeinen Arbeitsmarkt stehen Sie zur Verfügung. Bei der Vermittlung sind nur Ihre gesundheitlichen Einschränkungen zu berücksichtigen.
Es geht hier nicht um die letzte Beschäftigung sondern darum das man in seinem erlernten U N D biszuletzt ausgeübten B E R U F nicht mehr tätig sein kann!