Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

teilweise Erwerbsminderung + Mieteinnahmen

von Elisa01.06.2016 | 18:52
1701 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mich beschäftigt die Frage, in welcher Höhe ich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen muss, wenn mir die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Sollte mir nur die teilweise Erwerbsminderungs-rente bewilligt werden, muss ich dann auch Beiträge aus Mieteinnahmen bezahlen? Besten Dank für die Infos.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisa,

leider können wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung keine Fragen zum Krankenversicherungsrecht beantworten. Ich kann Sie daher mit Ihrer Frage nur an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Elisaam 01.06.2016 | 19:34
Besten Dank für die Antwort. Vielleicht ist aber hier jemand in der Lage, die Frage zu beantworten, ob bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente der halbe Krankenversicherungsbeitrag abgezogen wird oder der volle Beitrag fällig ist, wie ich das auf anderen Webseite gelesen habe.
W*lfgangam 01.06.2016 | 19:42
Hallo Elisa, wenn Sie Pflichtmitglied der GKV sind, bleiben die Mieteinnahmen außen vor, sofern sie nicht gewerblich erzielt werden. Sind Sie nur und ab Rentenbeginn weiterhin freiwilliges Mitglied, rechnen Mieteinnahmen – wie bisher - zur gesamten wirtschaftlichen Leistungskraft, der Beitrag fällt entsprechend höher aus. Haben Sie denn von Ihrer KK noch keinen Bescheid zur KVdR (Krankenversicherung der Rentner) erhalten? Bei Rentenantrag geht grundsätzlich eine Mitteilung an die KK, die Folge-KV zu prüfen. Gruß w.
Annaam 01.06.2016 | 20:19
Hallo Wolfgang, den Antrag habe ich zwar gestellt aber noch keinen Bescheid erhalten. Da ich weiterhin versichert bleiben will, muss ich der Krankenkasse eine Grundlage für die Berechnung der Beiträge zusenden. Nachdem mein ALG1 wegen Nahtlosigkeit abgelaufen ist, bleiben mir nur die Mieteinnahmen zum Lebensunterhalt.
Schadeam 01.06.2016 | 20:25
Da wird Ihnen nur die Kasse weiterhelfen können, ich verstehe nicht warum Sie sich ans Rentenforum wenden und nicht an ein Krankenkassenforum. Oder wie wäre es mit einem Anruf bei ihrer Kasse?
Elisaam 01.06.2016 | 20:29
ja, vielen Dank!
W*lfgangam 01.06.2016 | 21:59
Oops, dann sind Sie aus der Pflichtversicherung/ALG 1 'zunächst' raus. Allerdings sind Sie kraft Rentenantrag auch als sogenannte 'Warterentnerin' bis zur Entscheidung des Rentenantrags weiterhin versichert - Mindestbeitrag rd. 160 EUR mtl. ...übersteigen die (steuerbereinigten) Mieteinnahmen mtl. rd. 900 EUR, geht es über 160 EUR nach oben weiter. Übrigens, hier gibt es ein Krankenkassenforum, wo Sie Antworten finden können und/oder mit Anmeldung Fragen stellen können: http://www.krankenkassenforum.de/ Und natürlich wäre Ihre KK vor Ort der erste Ansprechpartner - aber, muss ja nicht immer alles richtig sein ;-) Gruß w.
Annaam 01.06.2016 | 22:19
Lieben Dank W*lfgang; der Status wäre dann der einer Anwartschaft, was sich so anhört als würden die Kassen, bei Bescheiderstellung, gegeneinander aufrechnen. Mal sehen, ob ich das über den genannten Link ermitteln kann.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026