Guten Tag!
Meine Mutter erhält die Rückwirkend die Pflegestufe 3. Neben meinen Vater der mit ihr zusammen lebt, kümmere ich mich um meine Mutter und kaufe ein, helfe ihr beim an-und ausziehen,gehe zum Arzt,spazieren und räume mal auf...so insgesamt 10-12 Stunden in der Woche. Ich bin teilweise Erwerbsgemindert und die oben genannten Aufgaben, sind mit meinen Beruf nicht mal verwandt. Jetzt sagte die Dame vom MDK, das für mich Rentenbeiträge durch die Pflege abgeführt werden können. Ist das so? Darf das durch meine EMR denn überhaupt? Meine beruflich Tätigkeit übe ich mit 4,5 Stunden aus.
Hallo Christkind,
ja, das ist so. Auch auch für Rentenempfänger, wie bei Ihnen, werden für eine Pflegetätigkeit Pflichtbeiträge von der Pflegekasse in Ihr Rentenkonto gezahlt. Schaden kann es nicht, ob es später mal für Altersrente von Bedeutung ist, wird sich zeigen.
Und Sie müssen der DRV die Pflege auch nicht extra 'anzeigen' wegen Ihrer teilweisen EM-Rente. Weder ist es eine Beschäftigung oder Tätigkeit, noch ein Einkommen, das auf die Rente anrechenbar wäre. Keine Bange, alles im grünen Bereich und erlaubt.
Gruß
w.
Vielen Dank für die Antwort. Ja, ob es sich auswirkt wird sich dann zeigen...! Aber das es geht find ich schon mal gut
Hallo, liebes Christkind!
die Ausführungen von W*lfgang wollen wir noch in so weit ergänzen, dass die zuständige Pflegekasse Sie in dieser Angelegenheit auch berät und informiert. Die Pflegekasse wird, neben dem an die zu pflegende Person zu zahlende Pflegegeld, für Sie zukünftig Beiträge in das gesetzliche Rentenversicherungssystem einzahlen. Wie W. schon erwähnt hat, wird dann in der Zukunft geprüft (z.B. zum Zeitpunkt eines Wechsels der momentan von Ihnen bezogenen Rente in eine Altersrente), ob dies zu einer Erhöhung des dann bestehenden Rentenanspruchs führt.