Hallo, liebes Christkind!
die Ausführungen von W*lfgang wollen wir noch in so weit ergänzen, dass die zuständige Pflegekasse Sie in dieser Angelegenheit auch berät und informiert. Die Pflegekasse wird, neben dem an die zu pflegende Person zu zahlende Pflegegeld, für Sie zukünftig Beiträge in das gesetzliche Rentenversicherungssystem einzahlen. Wie W. schon erwähnt hat, wird dann in der Zukunft geprüft (z.B. zum Zeitpunkt eines Wechsels der momentan von Ihnen bezogenen Rente in eine Altersrente), ob dies zu einer Erhöhung des dann bestehenden Rentenanspruchs führt.