Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Elila 3,
zu Ihrer 1. Frage:
Ja, einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung können Sie auch stellen, wenn Ihr Leistungsvermögen zwar eingeschränkt ist, Sie aber nicht weiter arbeitsunfähig sind und Sie ggf. tatsächlich eine Teilzeitbeschäftigung ausübten.
Weitere Informationen zum Thema „Rente wegen Erwerbsminderung“ finden Sie im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/01_Informationen_zur_Rente/05_EM-Rente_Hilfe_im_Ernstfall/EM_Rente_Hilfe_im_Ernstfall_node.html
zu Ihrer 2. Frage:
Ob Sie von den MitarbeiterInnen beim Integrationsdienst der Agentur Arbeit bei einem Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung unterstützt werden, sollten Sie dort direkt klären.
Im Übrigen können Sie kostenlose Unterstützung für diesen Antrag auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder von einer Versichertenältesten bzw. einem Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung erhalten.
Die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle bzw. den Versichertenältesten/die Versichertenberaterin in Ihrer Nähe finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
zu Ihrer 3. Frage:
Mit der Frage nach weiteren Leistungsansprüchen nach Auslaufen Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I und bei fortbestehender Arbeitslosigkeit, sollten Sie sich rechtzeitig an den dafür zuständigen Leistungsträger wenden, nämlich Ihr örtlich zuständiges Jobcenter zuständig für das Arbeitslosengeld II.
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