Guten Tag, einer Freundin von mir geht es länger schon nicht gut und sie ist zur Zeit überfordert. Deshalb frage ich für sie. Wenn ihr eine Teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt werden würde ( Antrag ist gestellt und es hieß, wenn überhaupt nur Teilweise ), heißt das man dürfte z.B 5 Stunden täglich arbeiten? Und bekommt Summe xxx als Rente und den Rest als Gehalt? Fiktiv mal eine 20 Stunden Woche. Weiß nicht warum sie nicht im Gespräch gefragt hat, aber nun ist es so.
Lieben Dank für das lesen und ich hoffe auf eine Antwort, damit ich meine Freundin etwas beruhigen kann.
Ob eine volle oder eine Teilrente bewilligt wird, kann erst entschieden werden, wenn der Rentenantrag abschließend bearbeitet wurde.
[quote=310629]...heißt das man dürfte z.B 5 Stunden täglich arbeiten?
Erlaubt wären bis zu UNTER 6 Stunden täglich.
Also sogar 5,5 bis 5,75 Stunden.
Arbeitslohn wird angerechnet, sobald die individuellen Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden.
Und diese Hinzuverdienstgrenzen sind oft recht großzügig bemessen.
MfG
Lieben Dank, für die gute und schnelle Antwort. Ich denke, jetzt sollte meine Freundin entspannter Abwarten können.
Na klar, die Freundin. Kann diese nicht fragen und nicht schreiben?
Ich weiß klingt Klischeehaft ist aber so. Sie ist im Moment überfordert. Gründe gehen ja nicht jeden was an.
Der Kommentar ist unnötig gewesen.
Hallo, Alice,
wir verweisen auf die von Schorsch getroffenen Aussagen.
Die Ausführungen von Schorsch wollen wir noch dahin gehend ergänzen, dass Ihre Freundin auf der Internetseite der DRV die Möglichkeit hat, die etwaige Rentenhöhe einer teilweisen Erwerbsminderungsrente mit Hilfe des „Hinzuverdienstrechners“ zu ermitteln.
Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/flexirentenrechner/Hinzuverdienstrechner_node.html