Hallo Roland,
laut Ihren Angaben hat der Rentenversicherungsträger ein Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich, also eine teilweise Erwerbsminderung, festgestellt. Es wird davon ausgegangen, dass Ihnen aufgrund der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit ein Ihrem Restleistungsvermögen entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht zur Verfügung steht. Daher würde ein Anspruch auf eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung bestehen. Sollten Sie die arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht in Anspruch nehmen wollen, kann dies zum Ruhen des Arbeitslosengeldes führen.
Im Rahmen dieses Forum können immer nur allgemeine Informationen gegeben werden. Ich rate Ihnen daher unbedingt zu einem persönlichen Beratungsgespräch (pandemiebedingt auch telefonisch) bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben und man wird Sie hinsichtlich der für Sie günstigsten weiteren Vorgehensweise individuell beraten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung