Guten Tag.
Ich beziehe eine Teilweise Erwerbsminderungsrente.
Hierbei ist klar, das nicht über max. 6 Std. arbeitstäglich gearbeitet werden darf. (siehe § 43 Abs. 1 S.2 SGB VI).)
Der dt. Rentenversicherungsbund teilt mir hier jährlich meine Hinzuverdienstgrenze mit, die ich nie ausschöpfe.
Aufgrund meiner finanziellen Schieflage möchte ich nun meine
Arbeitszeit etwas erhöhen ohne den Anspruch auf
Teilwe. EMR zu verlieren.
Mein AG möchte mich am liebsten für 6,33 Std. täglich beschäftigen, was jedoch lt Vorgaben SGB VI § 43 nicht möglich ist.
Wenn ich stattdessen 6 Std. arbeite wäre das streng genommen ja auch nicht Gesetzteskonform.
Das heißt ich muss immer unter 6 Std. liegen.
Wird das wirklich so genau gesehen ?
Folgende Fragen hierzu:
Frage 1:
Wäre 5 Stunden 50 min in Ordnung wenn ich das aus gesundheitlichen Gründen leisten kann ?
Frage 2:
Wie sieht es eigentlich in der Praxis aus, klar wird jährlich das evtl. Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze geprüft.
Aber wird auch die Arbeitszeit geprüft,das die 6 Std. nicht überschritten werden ?
Gibt es da Erfahrungswerte vielleicht von Versicherten in ähnlichen Situationen ?
Vielen Dank für die Antwort und bleiben Sie gesund !