Hallo arambol,
eigentlich ist es genaugenommen nicht so, dass Sie nicht 6 Stunden arbeiten "dürfen", sondern dass von den Sozialmedizinern Ihres RV-Trägers festgestellt wurde, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens 6 Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten "können". Deshalb sind Sie als teilweise erwerbsgemindert eingestuft und bekommen die Rente.
Ob eine Erhöhung Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit nun bedeutet, dass sich vielleicht Ihr Gesundheitszustand so weit gebessert hat, dass Sie doch mindestens 6 Stunden arbeiten "können" (was den Wegfall der Rente zur Folge hätte) oder ob sich eigentlich gar nichts geändert hat und Sie vielleicht über Ihre Kräfte hinaus arbeiten würden (man spricht auch von "auf Kosten der Restgesundheit"), können wir hier im Forum nicht beurteilen. Eine Erhöhung des Hinzuverdienstes könnte für Ihren Träger Anlass sein, eine sozialmedizinische Überprüfung Ihres Leistungsvermögens durchzuführen - das wird sicher abhängig davon sein, wie sehr sich der Verdienst erhöhen würde. Letztlich können Sie diese Frage nur individuell mit Ihrem RV-Träger klären.