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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente Arbeitszeit geringfüg erhöhen

von arambol06.04.2020 | 11:57
85 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich beziehe eine Teilweise Erwerbsminderungsrente. Hierbei ist klar, das nicht über max. 6 Std. arbeitstäglich gearbeitet werden darf. (siehe § 43 Abs. 1 S.2 SGB VI).) Der dt. Rentenversicherungsbund teilt mir hier jährlich meine Hinzuverdienstgrenze mit, die ich nie ausschöpfe. Aufgrund meiner finanziellen Schieflage möchte ich nun meine Arbeitszeit etwas erhöhen ohne den Anspruch auf Teilwe. EMR zu verlieren. Mein AG möchte mich am liebsten für 6,33 Std. täglich beschäftigen, was jedoch lt Vorgaben SGB VI § 43 nicht möglich ist. Wenn ich stattdessen 6 Std. arbeite wäre das streng genommen ja auch nicht Gesetzteskonform. Das heißt ich muss immer unter 6 Std. liegen. Wird das wirklich so genau gesehen ? Folgende Fragen hierzu: Frage 1: Wäre 5 Stunden 50 min in Ordnung wenn ich das aus gesundheitlichen Gründen leisten kann ? Frage 2: Wie sieht es eigentlich in der Praxis aus, klar wird jährlich das evtl. Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze geprüft. Aber wird auch die Arbeitszeit geprüft,das die 6 Std. nicht überschritten werden ? Gibt es da Erfahrungswerte vielleicht von Versicherten in ähnlichen Situationen ? Vielen Dank für die Antwort und bleiben Sie gesund !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo arambol,

eigentlich ist es genaugenommen nicht so, dass Sie nicht 6 Stunden arbeiten "dürfen", sondern dass von den Sozialmedizinern Ihres RV-Trägers festgestellt wurde, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens 6 Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten "können". Deshalb sind Sie als teilweise erwerbsgemindert eingestuft und bekommen die Rente.

Ob eine Erhöhung Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit nun bedeutet, dass sich vielleicht Ihr Gesundheitszustand so weit gebessert hat, dass Sie doch mindestens 6 Stunden arbeiten "können" (was den Wegfall der Rente zur Folge hätte) oder ob sich eigentlich gar nichts geändert hat und Sie vielleicht über Ihre Kräfte hinaus arbeiten würden (man spricht auch von "auf Kosten der Restgesundheit"), können wir hier im Forum nicht beurteilen. Eine Erhöhung des Hinzuverdienstes könnte für Ihren Träger Anlass sein, eine sozialmedizinische Überprüfung Ihres Leistungsvermögens durchzuführen - das wird sicher abhängig davon sein, wie sehr sich der Verdienst erhöhen würde. Letztlich können Sie diese Frage nur individuell mit Ihrem RV-Träger klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Berateram 06.04.2020 | 13:37
Es gibt hier für Sie nur eine rechtsverbindliche Lösung. Teilen Sie Ihr Vorhaben Ihrem zuständigen Rententräger mit und warten Sie dessen Entscheidung ab. Alles andere, ohne den „Segen“ Ihres Rententrägers wäre spekulativ und Sie könnten damit Ihre Rente gefährden.
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