Wenn Sie ausnahmsweise über die 6 Stunden täglich arbeiten, ist das kein Problem. Daraus kann man nicht auf Ihr grundsätzliches dauerhaftes Leistungsvermögen schließen. Anlass einer Prüfung Ihres Leistungsvermögens wäre eine entsprechende Selbstauskunft oder das Bekanntwerden von Sachverhalten, die darauf schließen lassen, dass die medizinischen Voraussetzungen für die Rente nicht mehr vorliegen. Solche Anhaltspunkte können sich unter anderem bei der Überprüfung des Hinzuverdienstes ergeben.
Ihr Arbeitgeber muss mit keinerlei Konsequenzen rechnen, egal in welchem Umfang Sie arbeitet.