Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente - Arbeitszeit

von Christine B.10.01.2019 | 10:26
94 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebes Expertenteam, nach einer Krebserkrankung leide ich noch immer sehr an den Folgeerscheinungen, vor allem ein ausgeprägtes Erschöpfungssyndrom. Es kommt daher immer wieder zu au-Zeiten, auch aktuell bin ich krank geschrieben. Um in Zukunft wieder stabiler arbeiten zu können, habe ich meine Stunden bereits auf 50% (ca. 19h die Woche) reduziert. Ich möchte nun einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente stellen. Mit meinem Arbeitgeber bin ich gerade dabei, die optimale Verteilung der Arbeitszeit festzulegen.Von meiner Belastbarkeit her kann ich mir einen Arbeitstag mit 5,5h vorstellen, von 8-13:30h. Da ich Kunden berate, die teils mehrere Stunden bei uns verbringen, hat mein Arbeitgeber nun Sorge, was vor dem Hintergrund der Rente passiert, wenn ich in Ausnahmefällen länger arbeiten würde, z.b. 6-7h. Dies könnte dann passieren,wenn ich für einen Kunden länger brauche und ich es mir an diesem Tag auch gesundheitlich zutraue und dann z.b. in Ausnahmefällen eine Arbeitszeit von 7h hätte, von 8 - 15h. Hätte das negative Konsequenzen für meinen Arbeitgeber, das er dafür irgendwie "belangt" werden könnte? Könnte es negative Konsequenzen für mich haben? Dass mir dann eine bereits bewilligte teilweise Erwerbsminderungsrente wieder entzogen würde? Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie ausnahmsweise über die 6 Stunden täglich arbeiten, ist das kein Problem. Daraus kann man nicht auf Ihr grundsätzliches dauerhaftes Leistungsvermögen schließen. Anlass einer Prüfung Ihres Leistungsvermögens wäre eine entsprechende Selbstauskunft oder das Bekanntwerden von Sachverhalten, die darauf schließen lassen, dass die medizinischen Voraussetzungen für die Rente nicht mehr vorliegen. Solche Anhaltspunkte können sich unter anderem bei der Überprüfung des Hinzuverdienstes ergeben.

Ihr Arbeitgeber muss mit keinerlei Konsequenzen rechnen, egal in welchem Umfang Sie arbeitet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

rentnerinam 10.01.2019 | 10:50
Ich habe ja auch eine teilweise Erwerbsminderungsrente seit einigen Jahren und bislang kam immer nur ein Formular zur Überprüfung des Zuverdienstes. Seit diesem Jahr kommt auch dieses nicht mehr, da das alles direkt der DRV gemeldet wird. Nach einem Stundennachweis hat in meinem Fall noch keiner gefragt. Ich bleibe aber auch immer unter 6 Stunden, also für den Fall, dass jemand mal auf die Idee käme, da nachschauen zu müssen. Hier habe ich schon unterschiedliche Antworten bekommen, deshalb denke ich, es kommt auf den Einzelfall an. Mal hieß es, interessant ist nur der Zuverdienst. Dann heißt es, auf alle Fälle die einmal vereinbarte Arbeitszeit einhalten, also nicht nur auf die 6 Stunden achten. Habe ich nicht verstanden, warum das so sein soll.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026