Dem vorherigen Artikel kann nur zugestimmt werden.
ein Widerspruch ist dann sinnvoll, wenn nicht alle med. Sachverhalte bei der Prüfung der Erwerbsminderung vorgelegen haben, sonst ist rechtzeitig ein Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Wichtig wäre auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, ob ein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, bzw. ein weitere Meldung bei der Krankenkasse/Agentur für Arbeit, damit diese im Rahmen des sog. Restleistungsvermögens weiterhin Leistungen gewähren.