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Experten-Antwort

teilweise Erwerbsminderungsrente für 7 Monate

von Angela03.02.2012 | 23:42
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3 Antworten

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Hallo, mein Mann hatte wegen Depressionen/Panikattacken eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Mit dem Rentenbescheid erhielt er eine teilweise Erwerbsminderungsrente für 7 Monate ab 1.6.2012. Ist der Zeitraum von 7 Monaten nicht zu kurz? Außerdem wird der Arbeitgeber vielleicht keinen Halbtagsjob haben und mein Mann wird dann 500 Euro weniger verdienen. Wenn mein Mann Widerspruch einlegt, verfällt dann sein Bescheid über teilweise Erwerbsminderung von 7 Monaten? Liebe Grüße Angela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem vorherigen Artikel kann nur zugestimmt werden.

ein Widerspruch ist dann sinnvoll, wenn nicht alle med. Sachverhalte bei der Prüfung der Erwerbsminderung vorgelegen haben, sonst ist rechtzeitig ein Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Wichtig wäre auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, ob ein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, bzw. ein weitere Meldung bei der Krankenkasse/Agentur für Arbeit, damit diese im Rahmen des sog. Restleistungsvermögens weiterhin Leistungen gewähren.

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2 Antworten

Krämersam 04.02.2012 | 09:30
"Ist der Zeitraum von 7 Monaten nicht zu kurz?" Nein. Den Zeitraum legt der med. Dienst der RV fest. Siehe meinen Beitrag dazu in ihrem anderen Post. " Außerdem wird der Arbeitgeber vielleicht keinen Halbtagsjob haben und mein Mann wird dann 500 Euro weniger verdienen. " Das ist alleine die Entscheidung des Arbeitgebers. Kann oder will er keinen Halbtagsarbeitsplatz zur Verfügung stellen, hat ihr Mann Pech gehabt. Dann wird das Arbeitsverhältnis gekündigt ( weil ihr Mann seine dem AG vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann ) und ihr Mann muss sich einen neuen (Halbtags) Job suchen. Dazu bei der Agentur für Arbeit dann melden zwecks Vermittlung. Dann gibts zusätzlich zur teilw. EM-Rente noch ALG I. Die teilw. EM-Rente wird bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze natürlich anteilig dann gekürzt. " Wenn mein Mann Widerspruch einlegt, verfällt dann sein Bescheid über teilweise Erwerbsminderung von 7 Monaten? " Sicherlich wird bis zum Beginn der EM-Rente erst zum 1.6.12 über den Widerspruch entschieden. Das ist ja nun noch einige Monate hin. Letztlich kann natürlich das Ergebnis des Widerspruches auch die Aberkennung der bereits zuerkannten teilw. Rente zur Folge haben. Die ganze Angelegenheit wird im Widerspruchsverfahren komplett neu überprüft und ist damit ergebnisoffen - nach allen Seiten. Das die bereits zuerkannte teilw. Rente im Verfahren wieder aberkannt ist also theoretisch zwar möglich, kommt allerdings nicht sehr häufig vor. Zum Beispiel dann, wenn sich lt. neuesten ärztlichen Befundberichten und/oder eines im Widerspruchsverfahren anberaumten Gutachtens eine Besserung der Gesundheit und damit auch der Erwerbsfähigkeit ergeben haben, sodass gar keine EM mehr besteht. Ihr Mann sollte auf jeden Fall direkt bei Widerspruchseinlegung unbedingt neue - der RV bisher nicht bekannte ! - Atteste und Berichte sener behandelnden Fachärzte dem Widerspruch gleich beilegen, die möglichst eine weitere Verschlechterung seiner Erkrankung(en) oder sogar eine ganz neue Erkrankung attestieren. NUR wenn der RV neue ärztliuche Unterlagen vorliegen die den Widerspruch auch medizinisch untermauern wird ihr Mann eine Chance haben , das seinem Widerspruch auch stattgegeben wird. Gibst keine neuen Erkenntnisse kann die RV dem Widerspruch ja logischerweise nicht stattgeben und beibt bei ihrer (alten ) Entscheidung. Was begehrt ihr Mann eigentlich mit dem Widerspruch ? Möchte er nur eine längere Befristungsdauer oder strebt ihr Mann gleich damit die volle EM-Rente an ? Sollte die Dauer der Befristung der Grund sein, rate ich ihnen keinen Widerspruch einzulegen. Das ist meist nicht von Erfolg gekrönt. Hier wüde ich dann einfach rechtzeitig einen Renten - Verlängerungsantrag stellen. Das ist meist wirksamer als ein Widerspruch. Wobei es dann natürlich entscheidend auf den dann aktuellen Gesundheitszustand ihres Mannes ankommt. Wenn der sich nicht gebessert hat wird die EM-Rente sicher weiter verlängert werden - sonst wohl eher nicht. Wenn ihr Mann eine volle EM-Rente begehrt ist ein Widerspruch auch nur dann sinnvoll, wenn er neue " handfeste " fachärztliche Unterlagen beibringen kann dieses Begehren auch eindeutig med. untermauern ( siehe oben ) .
Angelaam 04.02.2012 | 17:26
Danke Herr Krämers für die schnelle und umfangreiche Antwort. Sie haben uns sehr geholfen. Schönes Wochenende Angela
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