Hallo niki22,
die gezahlten Beiträge neben einer Zurechnungszeit wirken sich auf die spätere Altersrente nur dann aus, wenn sie höher wären als die errechneten Entgelte für die Zurechnungszeit. Dies ist aber nur in seltenen Fällen gegeben. Da sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben und daraus Beiträge zu zahlen sind, ist eine Erstattung dieser Beiträge nicht möglich.
Zur Höhe des Arbeitslosengeldes kann hier keine Aussage getroffen werden, hier ist die Agentur für Arbeit der zuständige Ansprechpartner.
Auch bei Sozialleistungsbezug (z. B. Arbeitslosengeld) findet eine Einkommensanrechnung statt, allerdings wird hier nicht die tatsächliche Leistung, sondern das dieserLeistung zugrundeliegende Entgelt angerechnet.
Eine Umwandlung der Rente wegen teilw. Erwerbsminderung in eine Rente wg. voller Erwerbsminderung wegen verschlossenem Arbeitsmarkt ist grds. auch bei Aufgabe eines geeigneten Teilzeitarbeitsplatzes möglich. Sie sollten Ihrem Rententräger Zeitpunkt und Grund der Beschäftigungsaufgabe mitteilen, damit die Gewährung der vollen EM-Rente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes geprüft werden kann.