Guten Tag zusammen, vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten?
Die individuellen Hinzuverdienstgrenze bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist ersichtlich aus der Rentenauskunft. Das ist soweit völlig klar. Unterliegt denn diese Summe einem Inflationsausgleich? Oder anders gefragt: steigt (bzw. sinkt) die Summe der Hinzuverdienstmöglichkeit im Laufe der Jahre? Falls ja, wovon ist dies abhängig? Herzlichen Dank für die Hilfe.
Bechti
17.02.2010, 10:15
Experten-Antwort
Hallo bechti,
die Hinzuverdienstgrenzen sind (u. a.) von der Bezugsgröße abhängig. Die Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) wird jährlich neu bestimmt und stellt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr dar. Insoweit sind also sowohl die Bezugsgröße als auch die daraus resultierenden Hinzuverdienstgrenzen dynamisch.
17.02.2010, 10:46
von
Norbert
Hallo,habe eine Frage bezueglich der Zahlung ins Ausland.Wenn ich mich als Altersrentner in Suedafrika dauerhaft niederlasse,wird meine Rente auch auf ein Konto im Ausland ueberwiesen.Muss dieses Konto ein Eurokonto sein
17.02.2010, 11:27
Experten-Antwort
Hallo Norbert,
ja, die deutschen Renten werden grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Das dortige Konto muss nicht zwingend ein Euro-Konto sein. Was bei der Rentenzahlung ins Ausland an Besonderheiten zu beachten ist erfahren Sie z. B. hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.