Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo bechti,
die Hinzuverdienstgrenzen sind (u. a.) von der Bezugsgröße abhängig. Die Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) wird jährlich neu bestimmt und stellt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr dar. Insoweit sind also sowohl die Bezugsgröße als auch die daraus resultierenden Hinzuverdienstgrenzen dynamisch.
Hallo Norbert,
ja, die deutschen Renten werden grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Das dortige Konto muss nicht zwingend ein Euro-Konto sein. Was bei der Rentenzahlung ins Ausland an Besonderheiten zu beachten ist erfahren Sie z. B. hier:
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