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Experten-Antwort

teilweise Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst

von Hiltrud10.10.2013 | 09:00
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, meinem Mann wird von seiner Firma eine Abfindung angeboten. Er arbeitet dort schon viele Jahre. Seit 5 Jahren hat er teilweise erwerbsminderungsrente. Wird durch die Abfindung die Rente weniger? Ist das ein Hinzuverdienst? Er hat auch die volle Erwerbsminderungsrente beantragt. Was ist, wenn die bis dahin durch ist? Viele Fragen, ich hoffe, Sie können uns helfen, Hiltrud

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.10.2013 | 11:18

Hallo Hiltrud,

die Abfindung (Einmalzahlung) wird bei Bezug einer teilweise Erwerbsminderungsrente als Hinzuverdienst angerechnet und führt ggf. zu einer Kürzung der Rente (bis hin zur Nichtzahlung). Die Ausführungen von =//= sind soweit sehr hilfreich.

Für den Fall einer vollen Erwerbsminderungsrente könnte sich ein anderes Ergebnis ergeben. Hier sind aktuelle Urteile des BSG (vom 10.07.2012 - Az.: B 13 R 81/11 R und B 13 R 85/11 R) von Bedeutung.

Erhalten Versicherte nach Rentenbeginn Einmalzahlungen aus einem Arbeitsverhältnis und ruht das Arbeitsverhältnis aufgrund arbeits- oder tarifrechtlicher Regelungen bereits zum Zeitpunkt des Rentenbeginns, sind diese Einmalzahlungen nicht als Hinzuverdienst nach § 96a Abs. 1 SGB VI zu berücksichtigen.

Entscheidend ist somit, ob das Arbeitsverhältnis infolge der Rentenbewilligung (ggf. auch rückwirkend) ab Rentenbeginn zum Ruhen gebracht wird.

In allen anderen Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt nach Rentenbeginn zum Ruhen gebracht wird, sind Einmalzahlungen unverändert als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Wenn also ein Tarifvertrag besteht und dort ist geregelt, dass mit Rentenbeginn einer vollen Erwerbsminderungsrente der Job (quasi automatisch) ruht bzw beendet wird, dann ist eine danach geleistete Einmalzahlung kein Hinzuverdienst.

Sonst, und das dürfte die Mehrzahl der Fälle sein, wird eine Einmalzahlung idR angerechnet.

3 Antworten

=//=am 10.10.2013 | 10:16
Da das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn noch besteht, ist die Abfindung (Einmalzahlung) Hinzuverdienst und nach § 96a SGB VI anzurechnen. Dieses ist dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird. Wenn er mit seinem Entgelt bis jetzt unter der Hinzuverdienstgrenze lag, bedeutet dies im Endeffekt, dass - wenn das Doppelte der Hinzuverdienstgrenze überschritten wird - er in diesem Monat keine Rente bekommt, es also eine Nullrente gibt. Je nachdem, wie hoch die Abfindung ist, kann man dies evtl. verschmerzen.
Hiltrudam 10.10.2013 | 15:59
Vielen Dank für die superklaren und hilfreichen Antworten! Herzliche grüße Hiltrud
Hiltrudam 16.10.2013 | 09:01
Hallo lieber Experte, beim Stöbern in Ihrem super Forum bin ich jetzt auf Folgendes gestoßen: Teilerwerbsminderungsrente, neuer Job und Abfindung Hallo zusammen, ich (43 J. GDB 50) beziehe ein unbefristete Teilerwerbsminderungsrente. Mein Arbeitgeber baut Stellen ab und bietet mir einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung an. Wie verhält sich folgendes: -Ich nehme den Aufhebungsvertrag an, erhalte die Abfindung und bin arbeitslos. Wird die Abfindung angerechnet, die Rente ausgesetzt oder ggf sogar ganz gestrichen bzw., fällt weg? -Ich nehme den Aufhebungsvertrag an, erhalte die Abfindung und trete nahtlos einen neuen Arbeitsplatz in einem anderen Unternehmen an. Wird die Abfindung angerechnet, die Rente ausgesetzt oder ggf sogar ganz gestrichen bzw., fällt weg? Vielen Dank für die Antwort im Voraus. 22.02.2012 - 14:57 von Experte/in Experten-Antwort RE: Teilerwerbsminderungsrente, neuer Job und Abfindung Hallo Silvi, eine Abfindung, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, ist nicht im Rahmen des § 96a Sozialgesetzbuch VI auf eine Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnen, da dies nicht als Arbeitsentgelt zu werten ist. Sollten Sie allerdings im Anschluss daran arbeitslos sein, wird das Arbeitslosengeld wieder angerechnet. Auch das laufende Entgelt aus einem neuen Job wird im Rahmen von § 96a Sozialgesetzbuch VI auf die Rente angerechnet. Das verstehe ich jetzt nicht. Dies Situation ähnelt der meines Mannes doch (laufender Bezug einer Rente + Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses + Abfindung)???
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