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Experten-Antwort

teilweise Erwerbsminderungsrente und Minijob

von bettsy06.11.2014 | 13:35
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1 Antworten

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Hallo , ich bekomme eine teilweise ERwerbsminderungsrente und bin Teilzeit im Rahmen des Hinzuverdienstes noch angestell bis 31.03.15. Ich befinde mich aber unter Fortzahlung der Bezüge in Freistellung und will mir aufgrund der gesundheitlichen Situation was neues suchen. Dazu wollte ich in der Freistellungsphase ein paar Stunden in einem Cafe arbeiten/ein Praktikum machen. Darf ich trotz der teilweisen Erwerbsminderungsrente und Teilzeitgehalt vom alten Arbeitgeber im Rahmen eines Minijobs von 450€ im Cafe hinzuverdienen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bettsy,

als Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dürfen Sie daneben weitere Einkünfte erzielen. Hierbei sind bestimmte Einkommenshöchstgrenzen zu beachten. Die sog. Hinzuverdienstgrenzen werden individuell ermittelt. In Abhängigkeit von der Höhe Ihres Hinzuverdienstes wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung entweder in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte oder bei Überschreiten der höchsten Hinzuverdienstgrenze nicht gezahlt.

Sofern Sie also eine weitere Beschäftigung aufnehmen, wird das daraus erzielte Entgelt als zusätzlicher Hinzuverdienst berücksichtigt. Es ist dann zu prüfen, welche Hinzuverdienstgrenze noch eingehalten wird. Diese Betrachtung erfolgt monatlich, wobei ein zweimaliges Überschreiten bis zur doppelten Hinzuverdienstgrenze im Laufe eines Kalenderjahres zulässig ist.

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