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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente UND Reha-Aussicht (in TZ)?

von Sara04.03.2020 | 09:53
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen & Herren, ich habe eine Frage zur Erwerbsminderungsrente: ich möchte demnächst einen Erwerbsminderungsantrag (TEILWEISE) bei der DRV stellen. -Meine Diagnosen: ADHS (mit Sozialen Ängsten), Epilepsie, depressive Phasen, Spannungskopfschmerz. -Vom Sozialmed. Dienst der Arbeitsagentur sowie vom Berufstrainingzentrum = LTA für 6 Wochen, wurden mir die ARBEITS-TZ-EMPFEHLUNG 3-weniger als 6h/d attestiert. -Habe Schwerbhindertenausweis. -Mache Psychotherapie. Meine empfohlene Berufliche Reha (in TZ) von Arbeitsagentur beginnt ab 1.11.. Wäre das für meine Beruliche Reha problematisch wenn mir demnächst eine Teilw. Erwerbsmind.rente zugesprochen werden würde? Gibt es Chancen für einen Rentenbeginn schon vor der Reha? (Durch die Reha werde ich nicht VZ arbeiten können, eingeschränkt bin ich jetzt schon.) DANKE Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sara,

Grundsätzlich ist der Anspruch auf eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente in einem formellen Rentenverfahren zu prüfen. Hierzu ist ein formgerechter Rentenantrag erforderlich!

Zunächst wird geprüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Rente erfüllt sind (z.B. 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren bei einer erforderlichen Wartezeit von 5 Jahren, zurückgerechnet vom Leistungsfall).

Nur über das Rentenverfahren ergibt sich, ob Ihnen überhaupt ein Rentenanpspruch zusteht, und wenn ja, ob Ihnen eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung zusteht.

Der Rentenbeginn ist unter anderem abhängig vom festzustellenden Leistungsfall, vom Datum des Rentenantrags, davon ob es sich um eine zeitlich befristete Rente handelt.

Dieser Leistungsfall bzw. Tag des Leistungsfalls wird im Rentenverfahren im Rahmen der medizinischen Prüfung der ärztlichen Unterlagen geprüft und festgestellt, wenn die Erwerbsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit sowie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 6 Stunden täglich bzw. auf unter 3 Stunden täglich reduziert ist.

Bevor eine Rente bewilligt wird, gilt auch der Grundsatz Reha vor Rente. Es könnte deshalb auch ein gestellter Rentenantrag zurückgestellt werden bis das Ergebnis eines Rehaverfahrens (Med.Reha oder Berufliche Reha) vorliegt.

Ziel soll immer sein, den Versicherten voll oder teilweise im Erwerbsleben zu halten bzw. über eine LTA wieder ins Erwerbsleben einzugliedern.

Sollte ein Leistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei Ihnen festgestellt werden, stünde grundsätzlich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu, falls ein den Leistungseinschränkungen entsprechender Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht bzw. dieser sich aus der anstehenden LTA ergibt.

Genauere Aussagen können evtl. im Rahmen einer Beratung gemacht werden unter Zugrundelegung Ihres Alters, Ihres Rentenversicherungskontos, weiterer Umstände, die uns bis jetzt nicht bekannt sind.

Nehmen Sie bitte eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger in Anspruch!

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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