Mein Arbeitsplatz wird seit Nov.2006 gefördert (Förderung 50jähriger), ich bin 50% schwerbeschädigt. Ich wurde im januar 2007 nach 30 jahren Ehe geschieden und musste Unterhaltsklage einreichen. Mein Exmann beruft sich auf meinen neuen Arbeitsplatz und möchte nichts zahlen.Nun hat sich mein Gesundheitszustand sehr verschlechtert, beidseitig Coxarthrose und zwei Bandscheibenvorfälle, so dass ich mich mit dem Gedanken tragen muss teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Meine Frage ist es, bekomme ich den Versorgungsausgleich auch auf diese Rente mit angerechnet und falls mich nun auch mein Arbeitgeber kündigt weil ich die Arbeitsanforderungen körperlich einfach nicht mehr bewältige, kann ich davon ausgehen Arbeitslosengeld dazuzubekommen? Ich mache mir große Sorgen denn mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente könnte ich mich niemals allein ernähren. Wäre dankbar für einen Rat.
Mir frdl. Grüßen
Kim L.
sobald der Versorgungsausgleich rechtskräftig ist, wirkt er sich bei der späteren Rente aus, also bei einer etwaigen EM Rente. Wie hoch die EM Rente ist ersehen Sie aus der letzten Renteninformation, sofern da noch nichts vom Vers.ausgleich steht, beantragen Sie eine neue Berechnung.
Wenn Sie Rente beantragen, erhalten Sie entweder die volle, eine teilweise oder gar keine Rente, je nach dem wie Ihr Gesundheitszustand beurteilt wird.
Neben einer teilweisen EM Rente können Sie arbeiten oder auch ALG erhalten. Mehr als das ALG (ca 60% vom netto) werden Sie aber kaum erhalten. Neben der vollen EM Rente ist ein 400 €-Job möglich.
..da haben Sie mir schon viel weiter geholfen. Nachdem ich auf dem Rentenbescheid (02/08)gesehen habe dass noch kein Versorgungsausgleich stattfand, obwohl ich bereits ein jahr geschieden bin wandte ich mich an die BfA, diese teilte mir mit, dass es noch keine Berechnungsformel für West und Ostanwartschaften gibt und erst im sogenannten ERrnstfall FALL FÜR fALL bearbeitet wird, ich weiß daher nicht mal die Punkte die mir bei der Berechnung zustehen würden.Das Integrationsamt hat die Hand über meinen Arbeitsplatz daher hoffe ich dass sie mir zur seite stehen bei meiner Entscheidung. Ihnen sei gedankt für Ihre schnelle Hilfe
..war doch noch nicht ganz fertig mit der Fragerei.Können Sie mir auch noch sagen, was in dem fall wäre wenn das ALG ausgelaufen ist und die teilweise Erwerbsunfähigkeitrente nicht reicht...dann bleibt nur der Gang zum Sozialamt oder wird dann die Rente automatisch zu einer vollen Erwerbsunfähigkeit?
Ich will Sie nicht verunsichern oder erschrecken,aber eine EU-Rente auf Grund Ihrer Krankheiten wird nicht einfach zu bekommen sein.
Ich habe 5 BSV,eine Lungenfunktion von 45%,Hinterwand Herzinfakt und wurde schon mit 2 Rentenanträgen abgelehnt.Selbst Klage vor dem Soz.Gericht war fruchtlos,da auch diese Gutachter mir volle Erwerbsfähigkeit attestierten.So sieht es aus in Deutschland und ich bin kein Einzelfall sondern eher die Norm wenn Sie sich in entsprechenden Sozial Foren umsehen.
Sollten Sie allerdings die Rente bekommen und diese ist nicht ausreichend,dann müssten Sie beim Sozialamt Antrag auf Grundsicherung stellen.Geht aber nur wenn Sie weniger als 2600€ Schonvermögen haben.
automatisch gibt es sicher keine volle EM Rente.
Sollte das neben der Teilrente gezahlte ALG 1 enden, ist ALG 2 zu prüfen.
Hallo Kim,
ich möchte Ihnen auch keine Angst machen, aber wie @Krause schon erwähnte, stehen die Chancen auf eine EM-Rente nicht so gut. Und zwar AUCH aus dem Grund, weil Sie ja, wenn ich das richtig verstehe, einen sogenannten "Schonarbeitsplatz" haben.
Sollten Sie sich dennoch für erwerbsgemindert halten, können Sie aber jederzeit einen Rentenantrag stellen! Es wird übrigens eine EM-Rente beantragt (eine "teilweise" EM-Rente kann nicht beantragt werden).
Mal angenommen, Ihr Leistungsvermögen liegt unter 3 Std. tgl. UND Sie können trotz der Erleichterungen am bisherigen Arbeitsplatz selbst dort nicht mehr arbeiten, erhalten Sie eine VOLLE EM-Rente (ALG-Bezug ist dann nicht möglich).
In der Regel ist die Gewährung einer teilweisen Rente nur dann gegeben, wenn Berufsschutz vorliegt. Ist dies bei Ihnen überhaupt der Fall? Vor dem 2.1.1961 geboren und erlernter Beruf? Über die Ausnahmen möchte ich jetzt nicht viel sagen.
Nur wenn eine volle EM-Rente AUF DAUER gewährt wird, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Grundsicherungsleistung, ansonsten auf Sozialhilfe.
Dass nach 1 Jahr der Versorgungsausgleich noch nicht durchgeführt wurde bzw. Sie eine Mitteilung über die Auswirkung erhielten, kann ich kaum glauben!!! Ich gehe davon aus, dass der Versorgungsausgleich rechtskräftig ist. Darüber müßten Sie ja vom Gericht eine Mitteilung haben.
Den Ihnen übertragenen Anteil (in EURO) ersehen Sie aus dem Scheidungsurteil (Versorgungsausgleich betreffend). Dieser Anteil nimmt an den jährlichen Anpassungen teil, also wieder ab 01.07.2008. Sie können anhand dieses Betrages sehen, inwiefern sich Ihre Rente um den VA erhöht.
Beantragen Sie am Besten eine Rentenauskunft bei der DRV mit ALLEN Berechnungsanlagen und bestehen Sie darauf, dass diese Auskunft den Versorgungsausgleich enthält.
MfG Rosanna.
Sofern der Versorgungsausgleich bislang nicht rechtskräftig durchgeführt werden konnte, weil Zeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt wurden und deshalb das Verfahren beim Familiengericht auszusetzen war (§ 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG), kann das Verfahren numehr auf Ihren Antrag hin wieder aufgenommen werden (§ 2 Abs. 2 S. 1 VAÜG). Sofern Sie dabei aus der Versicherung Ihres Ehegatten Rentenanwartschaften erhalten, ist der Versorgungsausglich mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu zahlen.
Sollte die Rente (mit oder ohne Versorgungsausgleich) zum Lebensunterhalt nicht ausreichen, besteht ggf. Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung. Sie sollten sich daher mit dem Grundsicherungsamt in Verbindung setzen.
Zum Anspruch auf Arbeitslosengeld können wir ohne Kenntnis der näheren Umstände leider keine Angaben machen. Deswegen bitten wir, der Arbeitsverwaltung ihre Angelegenheit vorzutragen.