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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente plus Abfindung bei Kündigung

von Abarth196902.07.2016 | 18:36
911 Ansichten
4 Antworten

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Wie verhält es sich bei einer teilweisen (unbefristeten) Erwerbsunfähigkeitsrente und der Zahlung einer Abfindung bei Kündigung vom Arbeitgeber? Wird diese Abfindung angerechnet als Zuverdienst hinsichtlich der persönlichen Zuverdienstgrenze und wenn ja, wie? Wird die teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente gekürzt? Und wenn ja, über welchen Zeitraum? Entscheidend soll der Aufhebungsvertrag sein, was da drin steht bzw. was drin stehen muss. Vielen Dank im voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Bundessozialgericht hat bereits in einem Urteil vom 21. Februar 1990 (12 RK 20/88) entschieden, dass Abfindungen, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, nicht zum Arbeitsentgelt gehören. In Folge dessen, sind sie somit auch nicht als Hinzuverdienst bei einer Rente wegen Erwerbsminderung zu berücksichtigen. Dies gilt tatsächlich aber nur, soweit es sich auch um eine echte Abfindung und nicht um eine Nachzahlung von während der Beschäftigung verdientem Arbeitsentgelt handelt. Wie Hannes bereits geschrieben hat, wäre dies zum Beispiel bei Zahlung von rückständigem Arbeitsentgelt anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Fall.

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3 Antworten

Hannesam 03.07.2016 | 15:43
Wichtig ist das aus dem Vertrag hervorgeht das die Abfindung aufgrund Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird und kein rückständiges Arbeitsentgeld enthält. Lassen sie sich das in den Vertrag schreiben dann sind sie auf der sicheren Seite und die Abfindung wird nicht angerechnet! Warten sie aber noch mal auf die Expertenantwort.
Abarth1969am 04.07.2016 | 11:16
1000 Dank an Hannes, so würde es in meinem Aufhebungsvertrag sogar drin stehen - unter §3. Hab keinen Zeitdruck da es eh erst zum Jahresende ablaufen würde und somit bin ich auf die Expertenmeinung gespannt.
Hannesam 04.07.2016 | 15:32
Gern geschehen....alles Gute!
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