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Experten-Antwort

teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente und nun Krankengeld?

von Benschi04.03.2020 | 22:14
99 Ansichten
3 Antworten

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Ich erhalte seit 1999 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit (Berufunfähigkeit) aufgrund Urteil bei Sozialgericht. Seid 2017 arbeite ich im Rahmen meiner Hinzuverdienstgrenze (6 h täglich). Ich zahle in dieser Beschäftigung volle Krankenkassenbeiträge und bin nun seid 27.11.2019 arbeitsunfähig und die Krankenkasse verwehrt mit Krankengeldzahlung wegen dieser Rente. Ist das rechtens obwohl ich als normaler Arbeitnehmer (keine ermäßigten Beiträge zur SV) durch den Arbeitgeber meine Beiträge entrichte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Benschi,

da Ihre Frage das Recht zur Krankenversicherung betrifft, können wir Ihnen keine Auskunft geben. Sie müssten sich wie von Anonym angemerkt, an jemanden wenden, der sich in diesem Recht auskennt, ggf. kann Ihnen bei Streitigkeiten auch ein Sozialverband wie z.B. der VdK weiterhelfen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Anonymam 04.03.2020 | 22:16
Hallo, stellen Sie bitte ihre Frage in einem Forum für Krankenkassenrecht. Ihre Frage hat nichts unmittelbares mit der Rente zu tun.
Siehe hieram 04.03.2020 | 23:25
Hallo Benschi, lesen Sie sich auch mal hier zu Ihrer Frage ein: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/kranken…
Deutsche Rentenversicherung
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