Während des Rentenantragsverfahrens sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger eine Beschäftigungsaufnahme mitteilen. Sofern dem Antrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung entsprochen wird, ist der Hinzuverdienst auf die Rentenzahlung anzurechnen. Die Hinzuverdienstgrenzen sind in der Anlage des Rentenbescheides angegeben.