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teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente

von Buffy195506.08.2009 | 15:23
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7 Antworten

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Hallo, ich habe einen Antrag auf teilweise Erwerbsunfähigkeit gestellt. Eine Reha ist auch beantragt. Meine Frage ist nun: kann ich schon vor Feststellung und Bewilligung der EU-Rente wieder für ca 5 Stunden arbeiten gehen? Was ist da zu beachten? Mein Krankengeld ist ausgelaufen und vom Arbeitslosengeld kann ich nicht leben. Vielen Dank Buffy1955

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Während des Rentenantragsverfahrens sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger eine Beschäftigungsaufnahme mitteilen. Sofern dem Antrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung entsprochen wird, ist der Hinzuverdienst auf die Rentenzahlung anzurechnen. Die Hinzuverdienstgrenzen sind in der Anlage des Rentenbescheides angegeben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Grundsätzlich steht es Ihnen frei neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu arbeiten. Bei einer nachträglichen positiven Bescheiderteilung sind Sie verpflichtet dem Rentenversicherungsträger jeglichen Hinzuverdienst zu melden. Entsprechende Hinweise finden Sie auch im Rentenbescheid.

5 Antworten

Buffy1955am 06.08.2009 | 15:51
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich verstehe es so, dass ich bis zur Hinzuverdienstgrenze (wurde bei der Beratung in ca. berechnet) schon jetzt arbeiten könnte. Oder?! Denn die Bewilligung kann ja Monate dauern und ich will ja wieder arbeiten.
aber halloam 06.08.2009 | 15:51
Hallo, wenn sie krank sind und nach der Aussteuerung von der Krankenkassen ( nach 72 Wochen arbeitsunfähigkeit !!!) jetzt nicht vom Arbeitslosengeld für arbeitsunfähig Versicherte leben können, dann muss man sich doch fragen, warum sie nicht schon rechtzeitig vorher einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt haben. Sich nur die Rosinen auspicken geht nicht , hin und wieder ist auch etwas Teig dabei. Des weiteren sei angemerkt, dass das Arbeitslosengeld durchschnittlich 60 % des letzten Nettoverdienstes ist, das Krankengeld lag bei ca. 80 %. Weiterhin sei hier angemerkt, dass die Rentenversicherung grundsätzlich immer die volle Erwerbsminderung prüft, egal ob ich etwas anderes beantrag habe ( was lt. Rentenantrag gar nicht geht !) Ich wünsche gute Genesung !!!
dirkam 06.08.2009 | 16:14
Sind Sie sich denn sicher, dass Sie zwar 5 Stunden täglich arbeiten können aber keine 6? So viel mehr ist das doch gar nicht. (Die Rentengutachter sehen dass jedenfalls so!) Und wer weiß, vielleicht bewirkt Ihre Reha ja wahre Wunder. Rente und Erwerbsarbeit beißt sich irgendwie......
Gutachteram 07.08.2009 | 09:11
Leider mussten wir Ihren Rentenantrag ablehnen! Wer 5 Stunden täglich arbeiten kann, schafft auch 6 Stunden! Ihr Gutachter
Tracyam 09.08.2009 | 16:26
Lassen Sie sich nicht verunsichern. Gesetzlich ist Erwerbs gemindert, wer aus gesundheitlichen Gründen unter sechs Stunden täglich arbeiten kann. Da ist es völlig egal ob sie 5 Stunden, 5,5 Stunden oder auch 5:50 Stunden arbeiten. Natürlich ist es bei 5 Std. und 50 Minuten fraglich, warum nicht noch 10 Minuten länger gearbeitet werden können. Aber so sagt es eben das Gesetz. Sonst stünde dort auch nicht unter sechs, sondern unter fünf Stunden- irgendwo muss ja eine Grenze gezogen werden.
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