Hallo User Aihamndulah,
Sie müssen mindestens 6 bis 8 Wochen, bevor Sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen, der Deutschen Rentenversicherung Ihre neue Anschrift und die neue Bankverbindung mitteilen, damit die Leistungen auch ins Ausland überwiesen werden können. Es spielt keine Rolle, ob das Land, wohin Sie umziehen möchten, mit der Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat oder nicht.
Ob Sie weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin pflichtversichert sind, kann Ihnen nur Ihre Krankenkasse sagen. Bitte klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse ab.
Sollten Sie in Deutschland nicht mehr krankenversichert sein, dann wird Ihnen die Rente brutto, ohne Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung, ins Ausland überwiesen.