Zitiert von: Jonny
@unwissende
Kann ich den Minuspunkt denn noch aufholen, wenn ich sage, dass
a) bei den best of 15 in Höhe von 0,6225 die teilweise
EM-Rente mit einem Hinzuverdienst von 2359,45 € bei nur 40 %-Anrechnung entfallen würde
b) bei einem best of 15 in Höhe von
z.B. 1,7000
der Freibetrag von 4096,58 läge,
bis zu 4.265,81 nur 40%, danach aber 100 % angerechnet würden,
und die Rente bei 5057,50 € ganz entfallen würde?
Okay. Sie wollen also den Minuspunkt aufholen, den Ihnen der "strenge Formalist" geben würde. Dann schauen wir mal, wie der "strenge Formalist" Ihre Aufholjagd beurteilen würde:
Zu a)
2.359,45 € x 12 Monate ergibt einen kalenderjährlichen Hinzuverdienst von 28.313,40 €.
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt: 0,81 x 35.700,- € x 0,6225 Entgeltpunkte = 18.000,83 €
Der Hinzuverdienst übersteigt die Hinzuverdienstgrenze um (28.313,40 € - 18.000,83 € =) 10.312,57 €.
Vom übersteigenden Betrag ist ein Zwölftel zu 40 % anzurechnen: 10.312,57 € : 12 x 0,4 = 343,75 €.
Somit ergibt sich nach 40 %-Anrechnung ein Teilrentenbetrag in Höhe von (859,38 € - 343,75 € =) 515,63 €.
Damit ist Ihre Aussage wohl falsch, dass bei "nur 40 %-Anrechnung" die teilweise EM-Rente entfallen würde.
Wenn ich nun weiter rechnen würde (Hinzuverdienstdeckel!), würde die Rente zwar entfallen. Allerdings handelt es sich bei der weiteren Anrechnung wegen Überschreitens des Hinzuverdienstdeckels um eine 100 % -Anrechnung und nicht um eine "nur 40 %-Anrechnung". Beim "strengen Formalisten" würden Sie mit Ihrer Aussage daher wohl den Minuspunkt nicht aufholen können, sondern eher einen neuen Minuspunkt sammeln :-(
Zu b)
Der Freibetrag von 4.096,58 € ist zwar in Ordnung, allerdings würde Ihnen der "strenge Formalist" wohl entgegnen, dass ein Freibetrag nicht mehr monatlich berechnet wird, sondern kalenderjährlich. Somit würde Ihnen der strenge Formalist wohl eher erneut einen – sagen wir mal halben – Minuspunkt geben :-(
Die Aussage, dass "bis zu 4.265,81 € nur 40 %, danach aber 100 % angerechnet würden", ist leider auch falsch – wenn auch nur ganz knapp. Eine ausschließlich 40 %-Anrechnung gibt es auch noch bei einem gleichbleibendem monatlichen Verdienst von 4.265,82 €. Erst ab einem gleichbleibendem monatlichen Verdienst von 4.265,83 € wird nicht mehr nur zu 40 % angerechnet, sondern teilweise auch zu 100 % (genau gesagt: 1 Cent wird zu 100 % angerechnet). Beim "strengen Formalisten" können Sie also auch hier nicht Punkten. Hier gibt's eher wieder einen neuen Minuspunkt … :-(. … ist ja ein "strenger Formalist", der das ganze bewerten soll. Und er hat natürlich wieder registriert, dass auch diese Berechnungen auf Monatsbeträgen beruhen, statt auf kalenderjährlichen.
ABER: bei 5.057,50 € gleichbleibendem monatlichen Hinzuverdienst würde die Rente ganz entfallen. Diese Aussage ist korrekt und bringt Ihnen beim "strengen Formalisten" sicherlich einen Pluspunkt :-)
So, für mich wird die Berechnung ab hier zu schwierig, daher müssen Sie jetzt selber durchrechnen, ob sich Ihre "Aufholjagd zum Ausgleich des Minuspunktes" gelohnt hat...