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Experten-Antwort

Teilweise EU-Rente und Kleinunternehmer

von hubert21.12.2011 | 19:12
2108 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich möchte mich zu folgender Konstellation schlau machen: - 30h Arbeitszeit und Teilrente (EU) Ist es möglich bzw. legitim als Freiberufler zu "arbeiten" , das heisst, gelegentlich in der Freizeit etwas zu programmieren, PCs Instandzusetzen usw. (Freiberufler als SW Entwickler), ohne nenneswerte Einkünfte. Gruss und danke für Hilfe, g.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hubert,

wenn Sie freiberuflich tätig sind und deshalb "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" im Sinne des § 18 Einkommenssteuergesetz (EStG) beziehen, dann sind diese Einkünfte auch in der Rentenversicherung als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu betrachten. Sie müssen Ihren Rentenversicherungsträger über den Beginn dieser Tätigkeit informieren und eine Schätzung über die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen abgeben.

Ob diese Tätigkeit auch Einfluss auf die Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit haben könnte, kann ich hier im Forum nicht sagen - da kommt es doch sehr auf Ihre individuelle gesundheitliche Situation und die genaue zeitliche Ausgestaltung der selbständigen Tätigkeit an. Das können Sie nur direkt mit Ihrem zuständigen RV-Träger klären.

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3 Antworten

KSCam 21.12.2011 | 19:45
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie eine teilweise EM Rente bekommen und nebenbei noch 30 Wochenstunden arbeiten? Und dann wollen Sie zusätzlich noch selbständig tätig werden? Wer neben seinen 30 Wochenstunden als Arbeitnehmer noch zusätzlich selbständig tätig sein kann, beweist m.E. überdeutlich, dass er "nicht wirklich erwerbsgemindert" ist und bräuchte sich "nicht wundern, wenn die böse DRV feststellen würde, dass er nicht mehr erwerbsgemindert ist. Möglich ist alles! Legitim wäre das natürlich auch, die Folge könnte der Verlust der Rente sein, was auch legitim wäre. :)
Krämersam 21.12.2011 | 20:25
Bei einer teilw. EM-Rente können und sollen Sie ja sogar bis unter 6 Stunden täglich arbeiten. Also 30 Stunden pro Woche sind kein Problem. Wenn Sie aber mit dem Verdienst dann ihre Hinzuverdienstgrenze überschreiten wird ihre EM-Rente entsprechend gekürzt. Was Sie dann noch nebenbei in ihrer Freizeit als Hobby machen interessiert keinen. Sobald Sie natürlich mit ihrem Hobby einen Verdienst erzielen - auch wenn er noch so gering ist - sind sie selbstständig tätig und müssen dies auch der RV melden. Der Verdienst aus dieser selbständigen Tätigkeit wird dann auch mit angerechnet wefden. "Sollten Sie eine selbstständige Tätigkeit neben dem Bezug der Rente ausüben, werden auch diese Einnahmen (steuerrechtlicher Gewinn) auf die Rente angerechnet. Die Hinzuverdienstgrenzen sind im erstmaligen Rentenbescheid dargestellt. " https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
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