Hallo hubert,
wenn Sie freiberuflich tätig sind und deshalb "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" im Sinne des § 18 Einkommenssteuergesetz (EStG) beziehen, dann sind diese Einkünfte auch in der Rentenversicherung als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu betrachten. Sie müssen Ihren Rentenversicherungsträger über den Beginn dieser Tätigkeit informieren und eine Schätzung über die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen abgeben.
Ob diese Tätigkeit auch Einfluss auf die Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit haben könnte, kann ich hier im Forum nicht sagen - da kommt es doch sehr auf Ihre individuelle gesundheitliche Situation und die genaue zeitliche Ausgestaltung der selbständigen Tätigkeit an. Das können Sie nur direkt mit Ihrem zuständigen RV-Träger klären.