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Experten-Antwort

teilweise EU Rente wegen Herzklappe

von trageser m.14.01.2016 | 12:02
2656 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, Ich habe schon mal die Suche bemüht aber keine wirklichen Antworten gefunden. Folgendes Bei mir wurde 2012 die Aortenherzklappe mit einer Prothese ersetzt. Seitdem Macumar Einnahme. Ich stellte damals einen Antrag auf EU Rente auf anraten in der Rehaklinik. Dies wurde abgelehnt wegen fehlender Beitragsmonate. Diese sind jetzt erfüllt und ich stehe davor einen neuen Antrag zu stellen. Nur frage ich mich ob dies überhaupt einen Sinn macht mit Aussichten auf Erfolg. Ich leide zudem seitdem an Depressionen und bin hier auch in Behandlung. Hat hier einer schon Erfahrungen gemacht? Danke schon mal für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Aussage von Katha kann zugestimmt werden. Solange noch kein Leistungsfall (= Eintritt der Erwerbsminderung) feststeht, können Sie jederzeit einen neuen Antrag auf Erwerbsminderung stellen.

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7 Antworten

senf-dazuam 14.01.2016 | 14:52
Bitte ignorieren ... die 36 Monate müssen vor dem Leistungsfall vorliegen ...
trageser m.am 14.01.2016 | 15:05
Gut die Ablehnung wurde damit begründet, dass ich 2012 bei der 1. Antragsstellung keine 36 Monate gesetzlichen Beiträge gezahlt habe. Durch die Erkrankung wurde ich wieder Beitragszahlungspflichtig da ich meinen damaligen Beruf nicht mehr ausüben konnte. Jetzt zum 01.01.2016 habe ich die 36 Monate erfüllt. Damals wurde jedenfallls nicht mehr weiter geprüft da ich sowieso die 36 Monate nicht erfüllt hatte. Danke an alle Teilnhmer
trageser m.am 14.01.2016 | 12:46
Danke Charly, ja dies ist schon richtig. Allerdings kann ich mir den ganzen Vertrauensarzt Kram sparen wenn überhaupt keine Aussicht besteht.
Charlyam 14.01.2016 | 12:25
Ich bin kein Mediziner und gebe jetzt mal unabhängig davon meine persönliche Meinung ab.... Mögliche Folgen einer Antragstellung: a) Ablehnung, b) Bewilligung Mögliche Folgen wenn kein Antrag gestellt wird: mit Sicherheit keine Rentenzahlung. Also wenn Sie es nicht versuchen, tja... Gruß Charly
Kathaam 14.01.2016 | 13:58
Schauen Sie doch bitte mal in Ihren Ablehnungsbescheid aus dem Jahr 2012. Wenn dort bereits darüber entschieden wurde, dass Erwerbsminderung vorliegt (.. nach unseren Feststellungen besteht volle/teilweise Erwerbsminderung seit....) macht ein neuer Antrag keinen Sinn, auch wenn jetzt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, weil auf den "alten" Leistungsfall von damals zurückgegriffen wird.
senf-dazuam 14.01.2016 | 14:50
Nachfrage dazu: Wenn bei Antragstellung die Bedingung "in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit" nicht erfüllt war, jetzt aber diese Zeiten vorliegen, und die allgemeine Wartezeit schon damals erfüllt war, sollte doch trotz "alten" Leistungsfalles nun eine EM-Rente möglich sein, richtig?
HotRodam 14.01.2016 | 14:49
Zitat von Katha anzeigenausblenden
Dem kann nur bedingt zugestimmt werden ! Selbst wenn 2012 bereits eine Erwerbsminderung fest gestellt wurde, muss die DRV erst einmal beweisen, daß diese EM bis zur erneuten Antragsstellung ununterbrochen bestanden hat. Vielleicht bestand ja zwischen 2012 und heute gar keine EM mehr !
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