Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte ist die Wartezeit von 35 Jahren. Sofern Sie diese Wartezeit erfüllen, kann die bisherige Rente wegen Berufsunfähigkeit in die Altersrente für langjährig Versicherte umgewandelt werden. Dies ist bereits ab dem 63. Lebensjahr möglich. Allerdings wird die Altersrente dann mit einem Abschlag berechnet, je nach Geburtsjahrgang in unterschiedlicher Höhe.
Es empfiehlt sich daher, einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.