Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

teilweise rente

von daggi16.09.2013 | 19:00
1485 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
ich hoffe mir kann jemand helfen ich arbeite in teilzeit und bekomme teiweise erwerbsminderungsrente kann ich nun noch runter gehen mit den stunden weil mir es zuviel ist obwohl die die RV ja danach mein hinzuverdienst berechnet hat wird neu berechnet oder muß ich weiterhin meine jetzigen Stunden arbeiten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zur Beurteilung, ob Sie den Hinzuverdienst zur teilweisen Erwerbsminderungsrente einhalten, wird auf Ihr monatliches Brutto-Arbeitsentgelt abgestellt. Dieser zulässige Hinzuverdienst wird in Abhängigkeit von der sogenannten Bezugsgröße (einheitliche Recheneinheit innerhalb der Sozialversicherung, entspricht dem Durchschnittseinkommen des vorvorletzten Jahres), einem Faktor für die jeweilige anteilige Rente und den Entgeltpunkten der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung berechnet. Ob Ihre Rente neu ermittelt wird, ist abhängig davon, ob sie die Hinzuverdienstgrenzen für die teilweise Erwerbsminderungsrente eingehalten haben, oder nicht. Teilen Sie der Rentenversicherung Ihr neues monatliches Bruttoarbeitsentgelt schriftlich mit. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand seit Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderung verschlechtert haben, empfehle ich Ihnen den Antrag auf volle Erwerbsminderung zu stellen (Formulare R110, R210+R215).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

sandraam 17.09.2013 | 07:43
am besten frage die RV damit du abgesichert bist oder aber versuche widerspruch um eine volle Emrente gruß
=//=am 17.09.2013 | 10:03
Sie müssen gar nichts! Wenn Sie die Arbeitsstunden reduzieren wollen/müssen und dadurch auch weniger Lohn erhalten, teilen Sie dies ganz einfach schriftlich der DRV mit. Wenn Sie z.B. nur noch bis 3 Stunden tgl./15 Std. wöchentlich arbeiten können, besteht evtl. sogar ein Anspruch auf die volle EM-Rente.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026