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Experten-Antwort

teilw.EM b. BU

von Oliver05.05.2011 | 18:40
1678 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin seit über einem Jahr arbeitslos und meine teilweise EM Rente b. BU liegt wegen Überschreiten der der Bemessungsgrundlage(?) auf Eis. Ich bin Schwerbehindert und über 50 Jahre. Einen adäquaten Job konnte mir von der AfA nicht angeboten werden und auch seitens der DRV wurde mir kein Tätigkeitsvorschlag benannt. Laut DRV ist es mir möglich noch mindestens 6Std. zu arbeiten. Eine Reha habe ich abgelehnt da ich noch einen anderen Beruf ausüben kann, aber keine adäquade Stelle finde. Was passiert wenn das ALG I ausläuft. Auf welche Rentenart besteht dann ein Anspruch(?), halbe od. volle EM Rente? oder? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "Feli"

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2 Antworten

Feliam 06.05.2011 | 08:28
Auch nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes besteht nur der Anspruch auf die teilweise Rente wg. BU, die dann allerdings gezahlt wird, weil ja kein Hinzuverdienst vorliegt. Ein Anspruch auf die volle Rente wg. EM als Arbeitsmarktrente bestünde nur, wenn das Leistungsvermögen auch für den allg. Arbeitsmarkt unter 6 Stunden läge.
Oliveram 06.05.2011 | 17:25
Es ist doch aussichtslos mit einer Rente die wesentlich geringer ist als Hartz 4 über die Runden zu kommen!, obwohl ich immer gearbeitet habe!, nicht gerade ein Ansporn sich "kaputtzuarbeiten". Da kann man sich ökonomisch verabschieden, Hartz 4 ist nicht gerade eine Alternative. Gibt es denn wirklich keine bessere Lösung???
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