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Teilwerbsminderungsrente unbefristet

von Eva Neumann01.11.2010 | 20:30
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich,49 J (90% SB) beziehe seit 2008 eine unbefristete Teilwerwerbsminderungsrente und bin wchtl. 25 Stunden berufstätig. Die tgl. AZ von 5 Std. sind für mich äußerst erschwerlich, aber ich möchte keinesfalls ein voller EM- Fall werden.Eher werde ich alternativ die AZ auf 20 Stunden reduzieren. Da ich nicht regelmäßig alle Ärzte aufsuche, stehe ich unter großen psychischen Druck, weil ich Sorge habe, dass eine gutachterliche Nachuntersuchung ansteht und mir das angelastet wird. Bin ich nun gezwungen, ständig zum Psychiater,Ohrenarzt,Orthopäde etc. zu gehen, obwohl ich dort keine Hilfe für meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen finde? Ich hoffe, hier eine Antwort zu bekommen, die mich etwas ruhiger werden lässt. Vielen Dank vorab.

4 Antworten

-am 01.11.2010 | 20:46
Niemand, auch nicht die DRV, zwingt Sie "ständig zu Ärzten" zu gehen - Arztbesuche sind allein Ihre Entscheidung. Falls wirklich eine Nachuntersuchung anstehen sollte (warum eigentlich, wo doch die Teilrente unbefristet ist?), kommt es auf Ihren dann vorliegenden Gesamtzustand an und nicht darauf, dass Sie möglichst oft bei möglichst vielen Ärzten waren. Da reicht ein Arzt, der im Zweifel eine gut fundierte Diagnose abgibt.
-am 02.11.2010 | 09:01
Ich habe in meiner gestrigen Antwort in keiner Weise angedeutet, dass Frau Neumann nicht zum Arzt gehen soll, wenn es nötig ist. (Das leutet doch jedem ein, dass man den Arzt aufsucht wenn es nötig ist.) Die Frage war jedoch ob man "ständig zum Arzt gehen muss" .......und das habe ich in die eigene persönliche Entscheidung gestellt.
Klemensam 02.11.2010 | 08:49
Unabhängig von der Überprüfung ihre EM-Rente , ist es auch aus gesundheitlichen Gründen sehr wichtig weiter in Behandlung zu bleiben. Auch wenn die Ärzte ihre Erkrankung aktuell nicht heilen oder verbessern können, so ist es doch wichtig mit einer permanent andauernden Behandluung einer weiteren Verschlechterung vorzubeugen. Ihren Angaben zu Folge scheint bei ihnen ja bereits eine deutliche Verschlechterung ihrer Erkrankung eingetreten zu sein...- vielleicht und gerade deshalb weil Sie nicht mehr in Behandlung sind ? Was die EM-Rente und deren Überprüfung anbelangt - die ja jederzeit auch bei einer unbefristeten EM-Rente erfolgen kann ! - , so biin ich im Gegensatz zum Experten sehr wohl der Meinung, das es sehr wichtig ist weiter in fachärztlicherr Behandlung zu bleiben ode sich wieder in diese zu begeben. Eine Überprüfung einer unbefr. EM-Rente würde ja immer zuerst mit einem sog. Gesundheitsfragebogen beginnen , wo die behandeldnen Ärzttre anzugeben sind. Wenn Sie dies nicht können - weil Sie keine mehr haben - kann die RV keine Befundberichte einholen und somit danach keine Entscheidung zur weiteren Berechtigung des Bezuges der EM-Rente treffen. Konsequenz daraus wird zu 100% eine Begutachutng sein und wie dieser Arzt - ohne aktuelle ärztliche Unterlagen übr Sie und ihren Gesundheitszustand dann vorliegen zu haben - ist nichts anderes als roussisches Roulett. Auch wären in einem Widerspruchsverfahren oder gar einem Sozialgerichtsverfahren gegen den Entzug ihrer EM-Rente akteulle Unterlagen von behandelnden Ärzten und die hinter ihnen stehen äußerst hilfreich. Das alles haben Sie dann aber nicht... Ich rate ihnen also dringend sich wieder oder weiterhin in fachärztliche Behandlung zu begeben. Alles andere wäre sowohl aus gesundheitlichen als auch aus rententechnischen Gründen ein absolutes Vabankspiel.
Machts Sinnam 01.11.2010 | 22:15
Wenn es darauf ankommt hat man nicht schnell einen Arzt, der im Zweifel eine gut fundierte Diagnose spontan abgibt. Trotzdem gilt wohl: so selten wie möglich aber so häufig wie nötig. Aber: Mehrere Ärzte sind überzeugender als nur einer, der auch noch von der Rentenversicherung als Gutachter bezahlt wird. Gruß! Machts Sinn
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