Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Jahrgang 1963 und seit nunmehr 77 Wochen AU krank. Vor einigen Wochen erhielt ich im Anschluß an eine leider erfolglose Reha einen Bescheid über eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ohne zeitliche Befristung. Dem Rentenbescheid kann ich entnehmen, daß die DRV mein Leistungsvermögen auf täglich 3 bis unter 6 Stunden festgelegt hat.. In einer weiteren Mitteilung der DRV heißt es ferner, daß über eine zeitlich befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung (gemeint ist wohl die sogenannte Arbeitsmarktrente) nach Abschluß weiterer Ermittlungen noch entschieden wird. Mein letzter Arbeitgeber hat der DRV bereits schriftlich mitgeteilt, daß er in seinem Betrieb für mich keinen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Daraufhin erhielt ich ein weiteres Schreiben der DRV, wonach die örtliche Agentur für Arbeit beteiligt wird.
In weniger als einer Woche werde ich von meiner Krankenkasse ausgesteuert, weil die maximale Bezugsdauer für Krankengeld abgelaufen ist. Natürlich habe ich mich längst auch selbst mit der Agentur für Arbeit in Verbindung gesetzt, so wie es mir im Vorfeld auch von der DRV geraten wurde.
Unstrittig ist, daß ich ab November 2011 laufend eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe von 500 EUR mtl. erhalten werde. Mein Krankengeld lag bislang bei ca. 1600 EUR, das volle Arbeitslosengeld I würde ca. 1300 EUR betragen.
Leider erhalte ich (durch die DRV und die Agentur für Arbeit) völlig widersprüchliche Auskünfte bezüglich meiner künftigen Leistungen. Folgende Varianten wurden mir bislang mitgeteilt:
Eine Mitarbeiterin der DRV hat mir amTelefon erklärt, daß in meinem Fall die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung greifen würde. Danach würde ich im Anschluß an das Krankengeld maximal 12 Monate mein volles Arbeitslosengeld erhalten würde. Falls das Arbeitslosengeld die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschrieiten würde, könnte ich meine bisherige Teilrente mit Glück sogar ganz oder teilweise weiterhin beziehen, im schlimmsten Fall hätte ich aber wenigstens mein volles Arbeitslosengeld.
Die Agentur für Arbeit bestreitet das, weil ich durch meine bereits bewilligte Teilrente angeblich kein Fall für die Nahtlosigkeit wäre. Vielmehr würde ich nur ein im Verhältnis zu meinem durch die DRV festgestellten Restleistungsvermögens gekürztes Arbeitslosengeld i erhalten. Also beispielsweise bei 4 Stunden Restleistungsvermögen nur noch 4/8 = das halbe Arbeitslosengeld.
Kann das wirklich stimmen, oder hat die Agentur für Arbeit hier nur geblufft?
Natürlich habe ich nach der Auskunft des Arbeitsamtes nochmals mit der DRV gesprochen. Da hiess es dann zweideutig, daß eine genaue Nennung einer konkreten Stundenzahl meines Restleistungsvermögens gar nicht möglich wäre, es könnten theoretisch 3, 4 oder sogar 5 Stunden sein, weil der Gesetzgeber hier nur nach unten (weniger als 3 Stunden = voll erwerbsgemindert) und nach oben (mindestens 6 Stunden = nicht erwerbsgemindert) abgrenzen würde. Ob ich aber nun in die Nahtlosigkeitsregelung (mit vollem ALG I) fallen würde oder ob ich wie vom Arbeitsamt angedroht nur ein gekürztes Arbeitslosengeld erhalten werde, das sei nicht Sache der DRV und man würde sich hier auch nicht einmischen.
Ich kann ja verstehen, daß die DRV sich nicht in die Angelegenheiten der Arbeitsagentur einmischen will, aber irgendwo muß es doch eine klare Regelung für diese Fallgestaltung geben, denn ich werde ganz bestimmt nicht der Erste sein, dem das passiert ist. Vielleicht kann mir hier einer der Experten im Forum weiterhelfen.
Und eine Ergänzungsfrage: Gibt es eine Regelung, wie lange ich beim Arbeitsamt gemeldet bleiben muß, damit die DRV eine sogenannte Arbeitsmarktrente (zeittlich befristete volle Erwerbsminderungsrente) bewilligen kann? Mein "Pech" ist nämlich, daß ich in Bayern wohne und die DRV deshalb nicht automatisch von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgeht.
Vielen Dank im Voraus für ihre Bemühungen.