Der Bezug von Arbeitslosengeld wird der Deutschen Rentenversicherung (DRV) von der Agentur für Arbeit maschinell übermittelt.
Es ist jedoch sinnvoll die DRV sofort über die Bewilligung von Arbeitslosengeld zu informie-ren, damit überprüft werden kann, ob dieses eventuell als Hinzuverdienst auf die Rente an-zurechnen ist. Es empfiehlt sich daher, sofort Kontakt mit Ihrem Versicherungsträger aufzu-nehmen.
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld sind bei einem weiteren Leistungsfall zu berücksich-tigen.