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Experten-Antwort

Teilwerwerbsminderungsrente und ÖD

von skoda13.07.2012 | 15:41
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5 Antworten

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Hallo ans Forum, noch eine Nachfrage zum Beitrag vom 1.7. Es wurde gesagt, bei bestehender Erkrankung,Aussteuerung durch die Krankenkasse,Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente und ungekündigter Stellung würde die Teilrente in eine Vollrente umgewandelt werden,bis mein Arbeitgeber ein leidensgerechten Arbeitsplatz gefunden hat. Laut Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes würde aber mein Arbeitsverhältnis in dem Monat erlöschen, in dem eine volle Rente gezahlt wird. Jetzt meine Fragen: Der Bescheid wird ja für die Teilrente erteilt (mit dem wäre mein Job nicht in Gefahr), richtig? Wie sieht es aber jetzt in der o.g.Übergangszeit aus,bekommt man für diese Zeit einen extra Bescheid ? Inwieweit wird der AG über eine Vollrente dieser Art informiert?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.07.2012 | 08:37

Hallo skoda,

Ihnen wurde eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zuerkannt. Zugleich wird geprüft, ob eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte "Arbeitsmarktrente", die immer nur auf Zeit gewährt wird. Bei Gewährung einer Zeitrente endet das Beschäftigungsverhältnis im ÖD nicht.

4 Antworten

Wessiam 13.07.2012 | 15:54
In Ihrem Tarifvertrag (TVÖD) steht: (2) 1Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. 2Die/Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten. 3Beginnt die Rente erst nach der Zustellung des Rentenbescheids, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages. 4Liegt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nach § 92 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamtes. 5Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. 6In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird.
skodaam 13.07.2012 | 18:38
Hallo Wessi, bitte den TvÖD weiterlesen... §33 Absatz 3 Im Falle einer teilw. Erwerbsminderung endet und ruht das Arbeitsverhältnis nicht...und der Beschäftigte innerhalb von 2 Wochen nach Zugang...seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt. Diese Beantragung ist schon erfolgt und wird dann mit dem Bescheid erneuert. Aber was passiert bis zum BEM-Verfahren,welches ja erst nach amtsärztlicher Untersuchung von AG-seite stattfindet? Die Wartezeit beträgt jetzt bereits 4 Monate und wird noch bis Aug.dauern.Ich rutsche ja auf Grund der langen Wartezeit überhaupt in diese Lage.
Wessiam 13.07.2012 | 22:20
Die Vollrente wäre dann ja eine Arbeitsmarktrente und die ist immer nur befristet.
skodaam 22.07.2012 | 13:17
Herzlichen Dank an Wessi und den Experten. Den Termin zur amtsärztlichen Untersuchung habe ich nun auch endlich bekommen,nach über 5 Monaten Wartezeit. Und irgendwie gehts immer weiter !!!
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