Ich wohne in Österreich (in Grenznähe), bin dort Teilzeitbeschäftigt (40%). Nun habe ich die Möglichkeit in Deutschland zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung zu bekommen.
Muss ich dafür, solange ich unter der österreichischen Zuverdienstgrenze von ca € 360,- bleibe trotzdem , (wie bei einer östereichischen geringfügigen Beschäftigung) die österreichischen Sozialversicherungsbeiträge zahlen oder greift hier die deutsche Zuverdienstregelung)?
Ich verfüge auch noch über einen deutschen Wohnsitz, aber hier zählt wohl der "Mittelpunkt der Lebensinteressen)
Herzlichen Dank für jede hilfreiche Auskunft.
03.03.2011, 12:15
von
Leitinger Ulrike
03.03.2011, 12:52
Experten-Antwort
03.03.2011, 13:26
Experten-Antwort
03.03.2011, 16:32
von
Schade
Ob aber in der Praxis Ihr Deutscher Arbeitgeber, der Ihnen den Minijob anbietet, begeistert sein wird, wenn er hört, dass er für den Minijob nicht die deutschen sondern die österreichischen Vorschriften anzuwenden hat, darf bezweifelt werden.
Ich als Arbeitgeber würde schon aus Bürokratiegründen davon Abstand nehmen einen Minijobber einzustellen, der im EU Ausland wohnt und dort auch beschäftigt ist.....-:)