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Teilzeit & Rentenanspruch

von wieistes16.04.2009 | 08:25
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, in wie weit hat eine (vorerst) auf ein Jahr befriste reduzierte Arbeitszeit (-20%)Auswirkung auf meine später gesetzliche Rente. Wie hoch muß mein Jahresbrutto sein, damit es keine Auswirkungen haben wird? Gruß,wieistes

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie Ihre Arbeit um 20% reduzieren, wird auch der Lohn und demzufolge der gezahlte Beitrag um 20% geringer ausfallen (es sei denn Sie verdienen weit jenseits der Beitragsbemessungsgrenze).

Schauen Sie in Ihre jährliche Renteninformation, darin sehen Sie um wieviel sich die Altersrente von Jahr zu Jahr beim bisherigen Lohn erhöht hat.

Künftig fällt die Erhöhung 20% geringer aus.

Bsp: bringt bisher ein Jahr 25 € Zuwachs, sind es künftig nur noch ca. 20 €.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ja, das ist im Grundsatz so.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2009 bei 64800 €.

Wenn Sie also künftig statt 100 000 € nur noch 80 000 € verdienen, liegt der Betrag immer noch über der BBGr und das hat somit keinen Einfluß auf die Rente.

3 Antworten

wieistesam 16.04.2009 | 08:44
Danke für die Antwort. Habe ich es richtig verstanden, daß wenn mein Gehalt nach der Reduzierung um 20% höher als die Beitragsbemessungsgrenze liegt (wo liegt diese genau? bei 64000€?) und der gezahlte Beitrag demzufolge auch nicht reduziert wird, es keinerlei Auswirkungen auf den jährlichen Zuwachs haben wird.
Schiko.am 16.04.2009 | 10:52
Der sozialversicherungspflichtige Jahresverdienst bestimmt auch bei Ihnen den jährlichen Rentenzuwachs. Je höher dieser Verdienst, desto höher der Rentenzuwachs. Höchst erreichbar in 2009 bis zur Jahresbemessungsgrenze von 64.800 bei 30879 für 2009 Durchschnittsverdienst aller. Schon bezogen auf den ab 1.7. 2009 geltenden neuen Rentenwert in West von 27,20 Euro für 1 Entgeltpunkt ( EP.) Bei 64.800 : 30879 2,0985 EP. x 27,20 Euro 57,08 Rentengutschrift Bei 30.879 : 30879 1.0000 EP. x 27,20 Euro 27,20 dto. Bei 24.703 : 30879 0.8000 EP. x 27,20 Euro 21,76 dto. Hier sind also 20% Kürzung von 30879( 6176 ) berücksichtigt. Das Jahresbrutto hat also immer Auswirkungen, liegt jedoch der Ver- dienst über 64.800 Bemessungsgrenze wirkt sich der übersteigende Verdienst nicht mehr aus, es bleibt bei 2,0985 EP. Habe um 9:10 die für Sie ge- dachte Stellungnahme ver- sehentlich unter "Geri" ge- postet. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 16.04.2009 | 12:08
Der Beitrag um 10.52 Uhr ist selbstverständlich nicht von mir, der stammt wieder vom Falschmünzer. mfg
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