Hallo Wendy,
wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen könnte der Rentenanspruch überprüft und im Extremfall – je nach Art der Erwerbsminderung – aufgrund der Beschäftigung wegfallen oder nur noch teilweise bestehen. Durch die Berücksichtigung des Hinzuverdienstes kann sich der Rentenbetrag teilweise vermindern oder (eher unwahrscheinlich) ganz zum Ruhen kommen.
Beziehen Sie eine vorgezogene Altersrente und haben noch nicht die Regelaltersgrenze erfüllt, könnte sich die Rente auch wegen des Hinzuverdienstes vermindern oder gar wegfallen.
Haben Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht, hat die Beschäftigung keinen Einfluss auf die Rentenzahlung.