Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Maya,
auch Personen, die in Teilzeit berufstätig sind, haben einen Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn sie auf nicht absehbare Zeit aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Weitere Voraussetzung ist natürlich die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Monaten Beiträgen und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von mindestens 36 Kalendermonaten Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
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