Ich habe eine Teil Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen gegen welche ich Widerspruch eingelegt habe, da mir mein Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt hat dass er mich aber nur wie bisher an zwei bis drei Tagen in der Woche für jeweils 8 Stunden beschäftigen kann Punkt ich bin jetzt der Meinung dass ich so gesehen ja keinen leistungsgerechten bzw leidensgerechten Arbeitsplatz im Sinne der Teilerwerbsminderungsrente habe da diese ja nur unter 6 Stunden sein darf. Der Widerspruch wurde abgelehnt mit der Begründung dass ich ja eine Teilzeit Arbeitsstelle hätte und somit der teilzeitarbeitsmarkt für mich nicht verschlossen wäre. Nach Rücksprache mit dem SB hieß es es würde die RV nicht interessieren ob dieser nur mit 8 Stunden gearbeitet werden könne das wäre eine Sache zwischen mir und meinem Arbeitgeber.
Ich finde die RV macht es sich da doch sehr leicht zumal ihr das Schreiben meines AG mit dem Widerspruch vorgelegen hat.
Man kann doch nicht prinzipiell davon ausgehen, dass ein Teilzeitarbeitsplatz generell unter 6 Stunden besteht.
Für das Arbeitsamt bin ich laut Amtsarzt aufgrund der vielen Einschränkungen nicht vermittelbar im Vorfeld wurde ich von denen sogar als voll erwerbsgemindert eingestuft. Nachdem die RV das anders sieht hat man sich dieser angeschlossen.
Ich habe aufgrund meiner Erkrankung nicht die Kraft und die Nerven das ganze über eine sozial Klage weiterzuverfolgen bzw möchte ich dass wenn irgend möglich vermeiden. Was kann ich tun damit die Rentenversicherung in dieser Richtung ein Einsehen hat und mir zumindest die arbeitsmarktrente ermöglicht. Ich habe einen Tarifvertrag der angelehnt ist an den öffentlichen Dienst tv-n bei uns gibt es tatsächlich keine Arbeitsplätze die unter 8 Stunden sind. Es handelt sich hierbei um ein großes Thermalbad bzw die Bäderbetriebe der Stadt