Bei mir hat mir die DRV damals ein Schreiben für den Arbeitgeber geschickt wo sie wissen wollten ob sie einen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich haben, hatten sie! Wäre dem nicht so gewesen sagte mir mein Sachbearbeiter hätte man eine Arbeitsmarktrente gewährt.
Mittlerweile bin ich nach einer Verschlechterung leider in einer vollen unbefristeten EM.
Ich würde an ihrer Stelle NICHT kündigen, ihr ARbeitgeber hat keinen leidensgerechten ARbeitsplatz, dann ruht ihr Arbeitsverhältnis (je nach Tarifvertrag und befristeter Rente), ich denke mal sie waren in Vollzeit beschäftigt?
Solange sie keinen leidensgerechten Arbeitplatz haben ist die AFA für sie zuständig (oder haben sie ihr Arbeitlosengeld schon ausgeschöpft?).
Wenn sie gegen die Entscheidung der DRV vorgehen wollen und eine volle EM Rente anstreben müssen sie dann jetzt wohl vors Sozialgericht ziehen. Wie das ausgeht kann ihnen natürlich keiner sagen.
Ich bin wegen meinem GDB vors Sozialgericht gezogen, dort wurde ein Gutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellt, das zu meinen Gusnten ausfiel, man gab dem Landesamt für soziales die Möglichkeit einer Stellungnahme und ohne Gerichtsverhandlung bekam ich dann plötzlich den GDB 50.... So kanns gehen, muss aber nicht.