Wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze einhalten, ist es grundsätzlich kein Problem.
Ob die Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung eine medizinische Überprüfung Ihrer Rentenberechtigung auslöst, kann man nicht beantworten. Grundsätzlich hat der Rentenversicherungsträger immer das Recht, die medizinischen Voraussetzungen zu überprüfen.