Hallo Guguli1954,
erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Beschäftigung. Dies gilt auch bei vorgezogenem Altersrentenbezug (z.B. bei Altersrente für schwerbehinderte Menschen).
Die Altersrente wird nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der bis 09/2019 hinzugekommenen Beiträge neu berechnet.
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