Wir möchten Ihnen dringend nahelegen, ein persönliches Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.
Hierin kann vorab geklärt werden, ob überhaupt Versicherungspflicht in Ihrer Beschäftigung als Physiotherapeutin eintritt.
Weiterhin ist die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit grundsätzlich direkt der Rentenversicherung zu melden.
Weiterhin stimmen wir der Antwort von -.- zu.