Hallo Frau Kreisel, mit den richtigen Antworten von Schade und Schalke dürfte Ihre Frage beantwortet sein. Ergänzend wäre zu sagen, dass wenn Versicherungspflicht im Minijob besteht, Sie von diesem Einkommen ebenfalls 40 % abziehen können. In Zweifelsfällen empfehle ich eine Arbeitgeberauskunft über die Höhe des voraussichtlichen Einkommens einzuholen und diese dem Rentenversicherungsträger für eine Probeberechnung zur Verfügung zu stellen.