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Telefonnr. Zentrale Widerspruchsstelle?

von Artoist01.11.2007 | 13:00
7023 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo in die Runde, langsam drängt sich mir der Verdacht auf, die Mitarbeiter der Zentralen Widerspruchsstelle sind unserer Erde entrückt. Über die Deutsche Rentenversicherung in Berlin wird man beim Versuch einer direkten Kontaktaufnahme mit der Zentralen Widerspruchsstelle grundsätzlich mit Argumenten wie "den internen Arbeitsablauf durch direkte Kundenanfragen nicht stören" abgeblockt. Vielleicht ist ein Auskunftsfreudiger und Wissender unter den Lesern, der mir mit einer Telefonnummer der Zentralen Widerspruchsstelle für berufliche Rehabilitation weiterhelfen kann. Vielen Dank schon einmal. Herzlich Artoist

12 Antworten

Der das Vetrauen in die Rentenversicherung komplett verloren hatam 01.11.2007 | 13:52
Wie kommen Sie denn dazu die Widerspruchsstelle direkt anzurufen ? Das geht nun aber wirklich nicht ! Die müssen doch anonym bleiben, sonst könnte man die Leute ja vielleicht noch belangen..... Nur in der Anonymität sind Entscheidungen dieser Widerspruchstelle so möglich, wie sie - zum Teil, - gefällt werden.
Irstam 01.11.2007 | 14:20
Unterste Schubladen, der vorangegangene Beitrag... Um was geht es Ihnen denn genau, Artoist?
richtsam 01.11.2007 | 15:31
Aber leider mit verdmmt tiefem Hintergrund, dieser Beitrag
Useram 01.11.2007 | 18:11
Widerspruchsausschüsse: Hält die Rentenversicherung die Argumente für den Widerspruch für nicht begründet, übergibt sie den Fall einem so genannten Widerspruchsausschuss. Die Widerspruchsausschüsse sind in der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung eine Einrichtung der Selbstverwaltung, die den Versicherten lange Prozesse vor dem Sozialgericht erspart. Sie sind je zur Hälfte mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt und haben die Aufgabe, die Entscheidung der Verwaltung zu überprüfen, wenn Versicherte mit einem Bescheid nicht einverstanden sind. Die Ausschüsse entscheiden, ob und in welchem Umfang dem Widerspruch stattgegeben werden kann. Der Versicherte bekommt dies in einem Widerspruchsbescheid mitgeteilt. Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/… Diese Vertreter tagen meiner Kenntnis nach nur zeitweise und sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Gruß
dirkam 01.11.2007 | 19:15
Das stimmt nicht!
dirk der Alteam 01.11.2007 | 19:56
ob das stimmt weiss ich nicht
Unbekanntam 01.11.2007 | 23:35
Hallo Artoist, über den Widerspruch entscheidet der Ausschuss und nicht ein Einziger. Und selbst wenn es ein Einziger wäre, würde man trotzdem nicht die Rufnummer bekannt geben. Wo kämen wir dann denn hin, wenn jeder dem guten Mann bzw. Frau das Ohr vollheult. Der Ausschuss soll ja neutral entscheiden. Sie müssen damit Leben, dass man den Ausschuss nicht anrufen kann.
DeFeliceam 01.11.2007 | 23:48
man kann ihn vielleicht nicht anrufen, den Widerspruchsaus- schuss, man kann aber an der Sitzung teilnehmen wenn man dies möchte. Der mögliche Einwand der jetzt kommt, die Sitzung wär nicht öffentlich, stimmt. Aber als Partei im Widerspruchs verfahren, vertreten Sie aber nicht die Öffentlichkeit, und können jederzeit mit ihrem Rechtsbeistand an dieser nicht öffentlichen Sitzung des Wider spruchsausschuss teilnehmen, wenn Sie dies beantragen. MfG DeFelice
Erfahreneram 02.11.2007 | 02:34
Selbstverständlich stimmt das ! Hören Sie endlich auf, solchen Blödsinn zu verbreiten !
dirk der Alteam 02.11.2007 | 08:17
Lieber User "Erfahrener" würden Sie bitte, auch wenn Sie diesmal den neuen Nutzer meines alten Nicknamen zu meinen scheinen, von der diffamierung anderer Meinung abstand nehmen. Es gehört sich nicht, die Meinung Anderer als Blödsinn abzustempeln. Und dies auch unter dem Aspekt, dass ich die unter meinem N-Namen vertriebene Ansicht ebenfalls nicht für korrekt halte, da ich mich damit aber nicht genau auskenne dies wie oben geschehen kommentierte Danke
Bernhardam 02.11.2007 | 09:08
Der Widerspruchsausschuss besteht also aus 3 Leuten. Und wie läuft im Einzelnen so ein Verfahren dann am runden Tisch ( im Hause der Rentenversicherung, bei Kaffee und Kuchen) dann ab ? Meine Vermutung lautet : der Vertreter der Rentenversicherung trägt den Fall vor ( wer sollte das auch anders als er machen - er kennt die Akten schließlich als einziger im Detail ) - ER trägt den Fall natürlich aus s e i n e r Sicht ( also aus der der Rentenversicherung ) vor. Die beiden Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber können doch gar nicht anders als sich der Meinung des Vortragenden anzuschliessen denn : 1. haben Sie doch keine medizinischen Fachkenntnisse um zu einer anderen Beurteilung zu kommen 2. können sie die Akten doch gar nicht im Detail (manchmal 200 Seiten und mehr ) während der Sitzung durchsehen und geschweige, denn bewerten 3. aufgrund der Zeit die für den EINZELFALL zur Verfügung steht ( es werden doch sicher mehrere Fälle auf einmal abgehandelt ) ist doch eine andere Entscheidung - als die vom Rentenversciherer angeregte -gar nicht möglich. 4. würde mich eine Statistik interessieren, in wieviel Prozent der Fälle die Arbeitnehmer/Argeitgeber Vertreter wirklich a n d e r s als der Vertreter der DRV entscheiden haben.. 5. warum sollten Sie g e g e n die DRV entscheiden ? Das würde ich doch auch nicht machen um keinen Ärger zu bekommen, wenn ich monatlich dort wieder ins Haus müsste. Also sollte man in diesen Widerspruchsausschuss aus meiner Sicht keine große Hoffnung und kein Vertrauen investieren. Vielleicht ist das von mir bechriebene Szenario ja nicht so. Dann würde ich es begrüßen wenn einmal solch eine Sitzung vielleicht von Experten Seite geschildert würde.
dirkam 02.11.2007 | 13:52
mich würde noch interessieren wer bestimmt diese Leute? wer bestimmt, wer welchen Fall beurteilt?
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