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Experten-Antwort

TEM-Rente und Fristen

von Tina01.09.2010 | 06:24
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam, mir wurde eine Teilerwerbsminderungsrente zugesprochen. Mein Arbeitgeber blockt allerdings die Rückkehr an meinen Teilzeitarbeitsplatz, weil ich eine Ankündigungsfrist meines Teilzeitbegehrens von 3 Monaten einhalten muss. Zur Zeit bekomme ich noch Kranken-/Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeitsregelung) von der Agentur für Arbeit. Mit dieser Zahlung ist meine Hinzuverdienstgrenze, da ich vor der Erkrankung in Vollzeit gearbeitet habe, überschritten und die DRV zahlt mir aus diesem Grund zur Zeit keine Rente. Nun meine Fragen: Wird die Bundesagentur für Arbeit über den Erlass des Rentenbescheides automatisch von der DRV Bund informiert ? Wie lange gilt die Nahtlosigkeitsregelung? Da die Rentenzahlung beantragt werden muss und ich auch eine 3-monatige Frist meinem Arbeitgeber gegenüber habe, um mein Teilzeitbegehren kund zu tun, müsste die Nahtlosigkeitsregelung eigentlich so lange noch greifen. Wie muss die Zahlung der Rente bei der DRV Bund beantragt werden und welche Fristen sind da einzuhalten? Tina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

die Frage, wie lange Ihnen nach der Nahtlosigkeitsregelung noch Arbeitslosengeld zusteht, müssen Sie mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur klären.

Bei Bewilligung einer Rente wird die Agentur für Arbeit automatisch informiert, wenn Sie bei der Rentenantragsstellung angeben, dass Sie Arbeitslosengeld beziehen. Hierzu sind Sie auch verpflichtet.

Der Rentenbeginn ist abhängig vom festgelegten Leistungsfall und dem Tag der Antragsstellung. Eine Dauerrente muss innerhalb 3 Kalendermonaten nach Leistungsfall beantragt werden, damit die Rente im Folgemonat nach Leistungsfall beginnt. Ansonsten beginnt diese erst mit Beginn des Antragsmonats.

Eine Zeitrente beginnt frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Leistungsfall, wenn diese bis dahin beantragt wurde, ansonsten auch mit Beginn des Antragsmonats.

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