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Tendenz Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020

von Glaskugel25.02.2021 | 10:34
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Ich bin zur freiwilligen Versicherung berechtigt und überlege, noch für das Jahr 2020 freiwillige Beiträge zu zahlen. Bei der künftigen Rentenberechnung wird das Durchschnittsentgelt in Höhe von 40.551€ herangezogen. Spekulative Frage: Bei dem Betrag von 40.551€ handelt es sich ja um einen vorläufigen Wert. Ist derzeit erkennbar, dass gegen Ende 2021 ein erheblich niedriger Wert - dann als endgültiger Durchschnittsentgelt- für 2020 festgelegt wird? Mit einem Antrag auf Kontenklärung kann man ja den Fristablauf noch etwas über den 31.03.2021 hinausschieben. Sehe ich das so richtig? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Glaskugel,

die spekulative Frage zu einem möglichen entgültigen Durchschnittsverdienst 2020 lasse ich einfach mal im Raum stehen, da jede Auskunft dazu wenig vertrauenswürdig wäre.

Die Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge (vom Grundsatz bis 31.03. auch noch für das Vorjahr möglich) wird durch ein Beitragsverfahren (zB auch ein Kontoklärungsverfahren) unterbrochen (§ 198 S.1 SGB VI).

HINWEIS: Auch wenn die Zahlungsfrist unterbrochen wird, so ist die grundsätzliche Antragstellung zur freiwilligen Versicherung bis zum 31.03. weiterhin/trotzdem erforderlich.

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